Neue Termine für das Jobbike BW
01.12.2019
Im Juli 2017 wurden bereits im baden-württembergischen Landtag die rechtlichen Vorrausetzungen für das Fahrradleasing geschaffen. Eigens hierzu wurde das Landesbeamtengesetz novelliert. Die Beamtinnen und Beamten sollen die Möglichkeit bekommen, sich ein Fahrrad zu leasen, die monatliche Leasingrate wird hierzu im Rahmen der Entgeltumwandlung vom Bruttogehalt abgezogen. Die Nutzung kann natürlich auch privat erfolgen, ebenso besteht die Möglichkeit das Rad nach Ablauf der Laufzeit vergünstigt zu erwerben.
Die Firma „Jobrad“, welche in Freiburg ansässig ist, erhielt im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung den Zuschlag. Ein genauer Termin ist noch nicht bekannt, wird jedoch mit Sommer 2020 beziffert. Es soll eine Auswahl an verschiedenen Fahrrädern geben, welche online auf der Homepage des Landesamts für Besoldung und Versorgung zur Verfügung stehen werden. Die genauen Konditionen werden noch vor dem Start bekannt gegeben.
Einen großen Schluck Wermut gibt es jedoch, leider können Tarifbeschäftigte des Landes dieses Angebot nicht in Anspruch nehmen. Um den Tarifvertrag der Länder entsprechend zu ändern, wird eine Zustimmung der zuständigen Gewerkschaften benötigt. Die großen Gewerkschaften, wie zum Beispiel ver.di sträuben sich jedoch gegen dieses Angebot. Sie argumentieren hier unter anderem mit geringeren Rentenansprüchen, da Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgrund der Entgeltumwandlung weniger in die Rentenkasse einzahlen. Wir hoffen, dass das Land sich für diese Kolleginnen und Kollegen noch ein Alternativangebot überlegt und somit seine führende Stellung im Bereich des behördlichen Mobilitätsmanagement weiter ausbauen wird. Wir bleiben dabei, jeder soll selbst entscheiden können, ob er das Angebot annimmt oder nicht, ver.di und co sollten sich hier umbesinnen.
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