Neue Satzung des BDK Hessen
07.01.2021
Die Delegierten des BDK Hessen haben beim 18. Delegiertentag am 6. November 2020 eine neue Satzung beschlossen. Die Satzung wurde am 7. Dezember 2020 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Wiesbaden eingetragen und ist seitdem gültig.
Wesentliche Änderungen in der neuen Satzung sind:
- Die neue Satzung des BDK Hessen wurde in Aufbau und die Gliederung an die aktuelle Bundessatzung angepasst.
- In § 6 wurde aufgenommen, das Mitglieder bei einer Kündigung innerhalb von 3 Jahren den Geldwertenvorteil in Höhe des erhaltenen Begrüßungspaket anteilig zurückzahlen müssen.
- In § 11 wurde die Gliederung des Landesverbandes und die örtliche Zuständigkeit der Bezirksverbände angepasst. Die Außenstelle der HFPV und HPA werden zukünftig von den örtlichen Bezirksverbänden mitbetreut und nicht mehr zentral vom BzV Westhessen. Die studierenden Mitglieder werden vom örtlichen Bezirksverband mit Unterstützung der Jungen Kripo betreut.
- In § 14 wurde die Anzahl der stimmberechtigten Delegierten für den Landesdelegiertentag auf eine Gesamtanzahl von 50 festgelegt. Die 50 Delegierten verteilen sich auf die Mitglieder des geschäftsführenden Landesvorstands (zukünftig 10 Personen), die Bezirksvorsitzenden (7 Bezirksverbände) und den Delegierten aus den Bezirksverbänden (mindestens 33). Die Verteilung der Delegierten auf die Bezirksverbände erfolgt nach dem für Wahlen bekannten Verfahren Hare-Niemeyer aufgrund der Mitgliederstärke. Die Änderung bzw. Beschränkung war dringend notwendig, da der BDK Hessen stetig wächst und die bisherige Regelung einen Landesdelegiertentag mit zwischenzeitlich mehr als 120 Delegierten gefordert hätte, gleichzeitig aber das Interesse und die Bereitschaft an der ehrenamtlichen Tätigkeit weiter schwindet.
- In § 14 wurde neu geregelt, dass der Landesdelegiertentag zukünftig nur noch den geschäftsführenden Landesvorstand wählt, der zukünftig aus dem Landesvorsitzenden, seinen maximal 3 Vertretern, dem Geschäftsführer und seinem Vertreter, dem Schatzmeister und seinem Vertreter sowie des Schriftführers und seinem Vertreter besteht.
- In § 14 wurde ebenfalls neu geregelt, dass der Landesdelegiertentag zukünftig Fachkommissionen beruft, deren Sprecher und weitere Mitglieder dann vom Landesvorstand gewählt werden. Diese Verfahrensweise gibt dem Vorstand so mehr Möglichkeiten innerhalb der Amtszeit von 4 Jahren die Kommissionen mit Leben zu erfüllen.
- In § 17 wurde der geschäftsführende Landesvorstand um die Stellvertreter von Schatzmeister, Schriftführer und Geschäftsführer erweitert. Die Erweiterung erfolgt aufgrund der Erfahrungen der letzten 4 Jahre, bei denen der stv. Schatzmeister und stv. Geschäftsführer bereits an allen Sitzungen des geschäftsführenden Landesvorstands teilnahmen und mitgearbeitet haben.
- Mit § 19 Datenschutz werden die rechtlichen Erfordernisse zum Datenschutz erfüllt. Der BDK Hessen übernimmt die Vorgaben und Regelung des BDK Bund.
- Als Ergänzung zur Satzung haben die Delegierten eine neue Versammlungs- und Wahlordnung des BDK Hessen beschlossen. Die Ordnung wurde an die des BDK Bund angelehnt und um die für den Landesverband Hessen wichtigen Punkten ergänzt. Die Versammlungs- und Wahlordnung gilt für alle Versammlungen und Mitgliederversammlungen auf Landes- und Bezirksebene. Sie soll insbesondere den aktiven Funktionären die Arbeit mit klaren Regelungen bei der Vorbereitung und Durchführung von Versammlungen und Mitgliederversammlungen erleichtern.
Satzung sowie Versammlungs- und Wahlordnung können auf der Website des BDK Hessen unter der Rubrik Grundsatzdokumente eingesehen werden.
Die neue Satzung wird hiermit allen Mitgliedern bekanntgegeben.