Neue Fortbildung S zu K in Aussicht
18.07.2013
Das Konzept sieht sieben Module mit Anteilen aus Theorie und Praxis der Kripo-Arbeit in insgesamt dreißig Wochen vor, die nicht aneinandergereiht sein müssen. Beide Laufbahngruppen sollen zusammen unterrichtet werden, die Geschulten müssen abschließend ihr erworbenes Wissen nachweisen.
Die Konzeption der Fachgruppe Kriminalistik/Kriminologie unserer Fachhochschule wurde schon auf einer Tagung leitender Vorgesetzter der Kriminalpolizei vorgestellt. Dabei sahen die Teilnehmer diesen Vorschlag einer berufsqualifizierenden Fortbildung als erforderlich an. Eine wohl bemerkenswerte Einschätzung in einer Landespolizei, in der nach Meinung der höchsten Vorgesetzten jeder Vollzugsbeamte eigentlich alles können soll.
Als Berufsvertretung der Kriminalpolizei erkennen wir dieses Modell einer berufsbegleitenden Fortbildung unserer Schutzleute vor einem Wechsel in die Kripo innerhalb der gegenwärtigen Rahmenbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern an und zollen gleichzeitig der Fachgruppe Kriminalistik/Kriminologie Respekt und Anerkennung für das in Rede stehende Konzept.
Natürlich sehen wir als BDK auch kleine Änderungsmöglichkeiten innerhalb dieser modularen Fortbildung, die gerne diskutiert werden können. So bleibt es für uns fraglich, ob eine Fachhospitation in einer Kriminalpolizeiinspektion oder im Landeskriminalamt in dieser doch kurzen Zeit wirklich sein muss oder weshalb die fachspezifische Theorie bei einer enormen Bandbreite nur drei Wochen umfasst.
Sollte sich dieses Konzept im Bildungsbeirat der Fachhochschule durchsetzen und Einzug in die Landespolizei halten, ist das für uns ein erster und wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Selbstverständlich halten wir an unserer Forderung nach einer qualifizierten, fachspezifischen Ausbildung zum Kriminalbeamten fest. Kriminalistik ist eine Wissenschaft, die man leider nicht umfassend in einer Fortbildung erlernen kann, sondern nur in einem mehrjährigen Fachstudium. Dennoch wird natürlich auch eine Fortbildung zum Kriminalisten ihre Berechtigung behalten, da sie insbesondere für Wechselwillige zwischen den Sparten der Polizei erforderlich sein wird.
Wir hoffen, hierzu im Sinne unserer Forderung, weiter berichten zu können.