Neue Dienstpostenbewertung der BPOL?

07.09.2011

BDK fordert Aufwertung des K-Bereiches
Neue Dienstpostenbewertung der BPOL?
Die Karten werden neu gemischt!

Das Bundesministerium des Innern hat das Bundespolizeipräsidium beauftragt, Vorschläge und erforderliche Veränderungen im Bewertungsgefüge der Dienstposten in der Bundespolizei bis zum 01. Oktober zu unterbreiten.

Mitte August fand ein erster Gedankenaustausch in Potsdam statt, alle Gewerkschaften stellten ihre Positionen dar, diese werden gegenwärtig vom BPOLP „ausgewertet“. Die nächste Sitzung soll noch in diesem Monat stattfinden. Der BDK hat klare Vorstellungen was die Bewertung von Dienstposten angeht. Ein durchgängiges Bewertungsgefüge bildet dafür die Grundlage. Die Forderungen, mit denen wir zunächst in die Verhandlungen, die Öffentlichkeit und in die Politik gehen werden sind:

  1. Einstiegsamt im g.D mit A 9/11 (auch für die  angehobenen Dienstposten)
  2.  Übernahme qualifizierter K-Beamter des m.D. in den g.D.
  3. Stellvertreterfunktionen bei allen Ermittlungsdiensten und den Mobilen Fahndungseinheiten (MFE) mit A 12
  4. Aufschichtung der Teamleiter ERMD und Fahndungs- und Observationsgruppen (FOG)-Leiter der MFE auf A 12
  5. Einrichtung von Leitern und Stellvertretern in den KTD
  6. Besetzung der Sachbereichsleiterstellen SB 15 in den Direktionen mit h.D.
  7. Leiterstellen BPOLIKB von A 13 – A 15 h.D.
Begründung:
Die Kriminalisten der Bundespolizei, insbesondere in den Ermittlungsdiensten der Inspektionen und den BPOLIKB sind durch das aktuelle, sehr „führungslastige“ Bewertungs-gefüge gezwungen, die Kriminalitätsbekämpfung früher oder später zu verlassen um Karriere machen zu können.

Das betrifft Aufsteiger aus dem mittleren Dienst, die gerne die A 11 erreichen wollen und Spezialisten und Führungskräfte des g.D./ h.D., die kaum Möglichkeiten haben einen Endamtsposten zu erreichen.

Bekanntermaßen gibt es keine adäquaten Stellvertreterposten, so dass nur ein Wechsel in eine andere Dienststelle oder in den Streifendienst übrig bleibt.
 
Ein Wegbewerben qualifizierter und/ oder erfahrener Kriminalisten kann aus Sicht der betroffenen Kollegen zwar nachvollzogen werden, schadet jedoch der Behörde ungemein, gehen damit doch Kompetenz, erhebliche Aus- und Fortbildungsaufwendungen und langjährige Erfahrung verloren.

Die Bundespolizei ist aus vielerlei Gründen sehr auf öffentlichkeitswirksame Erfolge angewiesen. Diese werden beinahe ausschließlich über spektakuläre Ermittlungs-verfahren und groß angelegte Festnahmeaktionen erzielt. Damit wird der Fokus von Politik und Bevölkerung auf die ansonsten wenig öffentlichkeitswirksame Tätigkeit der BPOL gelenkt, was für Status und Budgetierung unserer Behörde mehr als wichtig ist. Damit soll in keinster Weise die Arbeit aller anderen Teile der BPOL abqualifiziert werden. Das Gegenteil ist der Fall. Wir können nur gemeinsam und auf Basis der Arbeit vieler kleiner und großer Rädchen derartige Erfolge für unsere BPOL verbuchen.
 
Ohne qualifizierte und motivierte Kriminalisten, die für ihre Arbeit ebenso wertgeschätzt werden wie alle anderen Teile unseres Räderwerkes, wird es aber nicht gehen. Daher ist es nun allerhöchste Zeit, die geleistete Arbeit in Form von angemessenen und attrakttiven Dienstposten anzuerkennen.
Die kürzlich angehobenen 250 Dienstposten in der Bundesbereitschaftspolizei zeigen, dass es schnell und unkompliziert gehen kann – wenn man nur will.