Neue Auswertemöglichkeit in RP

01.03.2021

Mit Einführung der Anwendung QuestRP, wird der jahrelange fachliche Bedarf einer dateiübergreifenden Personenabfrage, insbesondere bei der Kriminalpolizei, erstmalig Rechnung getragen.
Arek Socha - Pixabay

Mit Einführung der Anwendung QuestRP, wird der jahrelange fachliche Bedarf einer dateiübergreifenden Personenabfrage, insbesondere bei der Kriminalpolizei, erstmalig Rechnung getragen. Mühselige Mehrfachabfragen führen regelmäßig im Bereich der Ermittlungen, Auswertung, aber auch im operativen Dienst des Wechselschichtdienstes, zu nicht unerheblichen Verzug bei der Erkenntnisgewinnung.

Daher begrüßt der BDK die ergebnisorientierte Innovationsoffensive des LKA Rheinland-Pfalz ausdrücklich.

Nun heißt es dranbleiben. Denn neben operativ ausgerichteten Personenabfragen sind Optimierungen im Feld der Analyse, strategischen Auswertung, Lagearbeit und Datenqualitätskontrolle weitere dringende Handlungsfelder.  Auch darf nicht außer Acht gelassen werden, dass eine der dringendsten Bedarfe die Modernisierung der Quelldateien selbst betrifft! Innovative Auswertesysteme können Mängel veralteter Vorgangsbearbeitungs-  und Inpol- Systeme sowie fehlende Schnittstellen nur bedingt kompensieren.

Daher fordert der BDK weiter die zügige Modernisierung bzw. Beschaffung eines neuen Vorgangsbearbeitungssystems als Basis für eine effektive Sachbearbeitung und Informationsgrundlage für die Auswertung und Lagearbeit sowie verbesserte Schnittstellen für die länderübergreifende Zusammenarbeit. Einige Länder haben diesen Schritt bereits vollzogen.

Neue Systeme ohne Fachdienststellen sind jedoch nur halbe Lösungen. Der Aufbau von Analysedienststellen bei K18 vor Ort muss nun Formen annehmen!

Die voranschreitende Digitalisierung ist längst keine Vision mehr, sondern alltägliche Realität. Eine effiziente Kriminalitätsbekämpfung und Prävention wird oftmals durch professionelle Informationsverarbeitungsprozesse ermöglicht. Ermittlungen und Prestige-Projekte wie Cyberbunker, TKÜ, Quest, Aerbit/ MIT und Haftbefehlsmanagement verdeutlichen, dass ohne eine professionelle Informatik mit Praxisbezug die aktuellen Ziele nicht realisiert werden können.

Das Wissen von IT-Fachkräften zu nutzen, ohne ihnen dafür eine angemessene Entlohnung entgegenzubringen, macht uns als Arbeitgeber unattraktiv. So werden Master-Absolventen im Bereich Informatik in der Regel landesweit mit E10/A10 vergütet. Erst bei Abwerbeversuchen werden Individualvereinbarungen getroffen. Adäquate Stellenbewertungen sind nicht vorhanden. Strategische Führungsfunktionen sind bei den Präsidien und dem LKA bisher nicht vorgesehen bzw. stehen erst bei Abwanderungstendenzen zur Debatte. 

Daneben verdeutlichen die ständigen Verzögerungen und Strategiewechsel des Bundesprogramms 2020 zur Modernisierung der bundesweiten polizeilichen IT-Landschaft den erhöhten Bedarf professioneller Fachexperten der Länder, statt ständig wechselnder Berater von Drittfirmen.  Die jahrelange Forderung der Einstellung von IT-Experten als Tarifbeschäftigte, Verwaltungsbeamte und demnächst auch als Kriminalbeamte sind auf die steten Bemühungen des BDK zurückzuführen. Die jahrelange Mauer der „Einheitslaufbahn“ hat in diesem Bereich viele Entwicklungen lange blockiert.

Die Einstellung von 20 IT-Kriminalisten ist daher ein erster Schritt in die richtige Richtung, kompensiert aber bei weitem nicht den Bedarf in der Fläche und auch keinen Bedarf stärker ausgeprägter IT-Strategie in Führungsebenen.

 Der BDK Rheinland-Pfalz fordert daher weiter 

  • IT als Wissenschaft bei der Polizeipraxis anzuerkennen
  • Fachpersonal angemessen zu vergüten
  • Fachkarrieren zu fördern und IT-Masterabschlüsse für den höheren Dienst zuzulassen
  • Perspektiven im Beruf aufzuzeigen und Aufstiegsmöglichkeiten zu schaffen

Nur durch selbst entwickelte Strategien mit eigenem Fachpersonal können die zukünftigen Aufgaben weiter gelöst werden.