Neue Arbeitszeitvorschriften werfen erste Schatten voraus

21.09.2015

Seit einigen Monaten finden Schreiben und Entwürfe zu neuen Arbeitszeitmodellen in unserer Landespolizei ihren Weg durch die Dienststellen. Wohl bedingt durch den ständigen Personalabbau oder die Aufgabenhäufung soll sicherlich erreicht werden, dass zusätzliche Belastungen durch eine hohe Zahl von Überstunden oder Mehrarbeit möglichst gering gehalten und weiter abgebaut werden.
Neue Arbeitszeitvorschriften werfen erste Schatten voraus

Nun haben sich offensichtlich die Verantwortlichen im Ministerium für Inneres und Sport noch genauer mit der Materie befasst und festgestellt, dass die bisherige Praxis des Umgangs mit den zusätzlichen Arbeitsstunden nicht immer ganz den rechtlichen Vorgaben entsprach. Insbesondere sei in der Vergangenheit nicht in jedem Fall auf die Verjährung der Ansprüche zur Abgeltung von Mehrarbeit geachtet worden.

Mit Stichtag 1. September 2015 ist jetzt die gesetzlich vorgeschriebene Verjährung anzuwenden. Das bedeutet, dass vom 1. September bis zum 31. Dezember 2015 geleistete Mehrarbeitsstunden nach dem 31. Dezember 2018 verjähren.

Überstunden und Mehrarbeit, die vor dem 1. September 2015 erbracht wurden und teilweise aus Jahren vor 2012 stammen, fallen im Sinne des Vertrauensschutzes unter eine Übergangsfrist, die erst am 31. Dezember 2018 endet. Allerdings gilt diese Übergangsfrist nur für den Freizeitausgleich. Eine finanzielle Vergütung wird weiter nach den bestehenden und angewandten Vorschriften geleistet. Der neue Erlass gilt explizit auch für Stunden aus geleisteter Rufbereitschaft und sicher auch für Bereitschaftsstunden.

Somit kann jeder Beschäftigte der Landespolizei seine jetzt vorhandenen Mehrarbeitsstunden in jedem Fall noch bis zum Ende des Jahres 2018 „abbummeln“. Der jetzige Erlass vom 17. September 2015 dürfte auch die voreiligen Aktivitäten einiger Dienstvorgesetzter dämpfen, die im Vorgriff auf eine neue Verwaltungsvorschrift zur Arbeitszeit in der Landespolizei ihre Mitarbeiter zum massiven Abbau bestehender Überstunden oder Mehrarbeit drängten und damit für viel – unnötigen - Unmut in den Reihen der Beschäftigten sorgten.