Nächster Aufstiegslehrgang kommt
22.06.2017
Im Sinne des § 14 der Polizeilaufbahnverordnung MV wird allen Bewerberinnen und Bewerbern die Möglichkeit der Zulassung zum Aufstieg in einem Auswahlverfahren eröffnet. Wesentliche Inhalte der Auswahl sind das Zulassungsverfahren und ein strukturiertes Interview, wie es in der entsprechenden Richtlinie eingefordert wird. Den Interessierten an einem Aufstieg wird dazu bereits spätestens zwei Monate vor dem Interview entsprechendes Lehrmaterial zu Verfügung gestellt. Beim Gespräch wird dann die persönliche und fachliche Eignung ermittelt, die Motivation hinterfragt, der polizeiliche Wissensstand ausgelotet und aktuelle Themen unserer Landespolizei erörtert. Letztlich sollen die 20 geeignetsten Bewerberinnen und Bewerber ermittelt werden.
Beginn dieses Aufstiegslehrganges wird vermutlich der 5. Februar 2018 sein. Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung sind unter anderem:
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eine festzustellende Eignung,
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die Note „gut“ in der letzten Regelbeurteilung, wobei mehrere Ausnahmen zugelassen sind oder
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eine Bewährungsdienstzeit von mindestens 15 Jahren seit Beendigung der Probezeit.
Über eine Zulassung zum Auswahlverfahren entscheiden die für Personalangelegenheiten zuständigen Dienststellen unter Beteiligung der Personalvertretungen und der Gleichstellungsbeauftragten. Bei Bedarf wird auch die Schwerbehindertenvertretung mit einbezogen. Selbstverständlich gelten im Auswahlverfahren die üblichen, begründeten Bedenken im Hinblick auf eine Eignung für den früheren gehobenen Dienst im Sinne des Disziplinar- oder Strafrechts, die eine Bewerbung ausschließen können oder eine Einzelfallprüfung erfordern.
Zugelassen zur Prüfung werden ausschließlich Bewerberinnen und Bewerber, deren Bewerbung bis zum 17. Juli 2017 auf dem Dienstweg beim Zentralen Auswahl- und Einstellungsdienst der Fachhochschule eingegangen sind. Die konkreten und abschließenden Voraussetzungen und auch Ablehnungsgründe für eine Bewerbung zum Aufstieg bitten wir dem polizeilichen Intranet oder den Mitteilungen der Behörden zu entnehmen.
Als Berufsvertretung bedauern wir natürlich, dass lediglich 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ehemaligen mittleren Dienstes den Aufstiegslehrgang besuchen können. Viele Anwärterinnen und Anwärter auf den Polizeidienst haben sich mit einer Ausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst einverstanden erklärt, weil ihnen übereinstimmend erklärt wurde, dass sie jederzeit in den gehobenen Dienst aufsteigen können. Dieses Argument gerät vor dem Hintergrund der unregelmäßigen und personell sehr begrenzten Aufstiegsmöglichkeiten immer mehr zur Farce und dürfte so manche Lebensplanung erheblich stören.
Der Zeitraum für eine Bewerbung scheint nach unserer Auffassung zu kurz gesetzt. Die Ausschreibung wurde am 20. Juni 2017 unterschrieben, am 21. Juni 2017 im Intranet der Landespolizei veröffentlicht und läuft somit nur etwa drei Wochen, denn die Unterlagen sollen ja auf dem Dienstweg bei der Fachhochschule eingehen. Dies kann zu einer Benachteiligung von Interessenten führen, die länger im Urlaub weilen bzw. erkrankt sind.
Ebenfalls auf eine eindeutige Kritik stößt die Voraussetzung einer Bewährungsdienstzeit von mindestens 15 Jahren seit Beendigung der Probezeit. Nun könnte es der Anspruch sein, besonders älteren Kandidatinnen und Kandidaten ab 40 Jahren einen Aufstieg zu ermöglichen. Das führt dann allerdings - nach unserer Auffassung - zu einer klaren Benachteiligung jüngerer Bewerberinnen und Bewerber.