Nachträgliche Vergütung der BvD-Stunden erreicht Betroffene
20.08.2017
Es ist so weit, die vereinten Bemühungen Einzelner und des BDK haben sich ausgezahlt:
Wie wir aus den Polizeidirektionen Bad Segeberg, Neumünster und Itzehoe hören, erhalten die Kolleginnen und Kollegen, die in den Jahren 2013 – 2016 die Belastungen durch den BvD-Dienst getragen haben, einen Ausgleich, der sie in weiten Teilen so stellt, als ob sie nicht Rufbereitschaft in Freizeit zu 15 %, sondern Bereitschaft in Arbeitszeit zu 50 % geleistet hätten.
Wir sagen: Die BvDs haben es sich verdient!
So bekommen viele Betroffene mehrere hundert Stunden auf ihrem Mehrarbeitskonto gutschrieben sowie ein steuerfreies Extra von z.T. mehrere tausend Euro für Dienst zu ungünstigen Zeiten auf ihr Gehaltskonto. Geklärt werden muss noch, wie es sich mit dem Anspruch auf Zusatzurlaub für die nunmehr anerkannten Nachtdienststunden verhält. Für je 110 Stunden im Jahr steht Nachtdienstlern 1 Tag Urlaub zusätzlich zu. Über 50jährige erhalten insgesamt einen Tag mehr.
Nachdem in den Regionen bereits Dienstpläne verändert wurden und auf Landesebene Arbeitsgruppen getagt haben, ist auch klar, dass die Absicht besteht, die zusätzlichen Stunden – mit Zustimmung der Betroffenen – zur Auszahlung zu bringen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass den Kolleginnen und Kollegen nicht an anderer Stelle Nachteile entstehen (Stichwort: Einkommensgrenzen der Familienversicherung versicherungspflichtig beschäftigter Eheleute)!
Der BDK freut sich über diese spürbare Anerkennung der Landespolizei für die Belastung und die Leistung ihrer kriminalpolizeilichen Bereitschaftsbeamtinnen und -beamten in der Fläche. Wir bewerten dies als einen weiteren Schritt auf dem Weg der Professionalisierung des kriminalpolizeilichen Bereitschaftsdienstes hin zu flächendeckenden (Zentralen-) Kriminaldauerdiensten.
Der Landesvorstand