Nachklapp zum Urteil des VG Köln

09.09.2021

Die Landesregierung schickte die Polizei Nordrhein-Westfalen mit Unterstützung aus anderen Bundesländern im Jahr 2018 in einen der größten Einsätze ihrer Geschichte: Dies zu Unrecht, wie das Kölner Verwaltungsgericht am Mittwoch entschied. Damit gab es der Klage eines Anwohners statt.
Kriminalpolizei

Die Landesregierung schickte die Polizei Nordrhein-Westfalen mit Unterstützung aus anderen Bundesländern im Jahr 2018 in einen der größten Einsätze ihrer Geschichte:
Dies zu Unrecht, wie das Kölner Verwaltungsgericht am Mittwoch entschied. Damit gab es der Klage eines Anwohners statt.

Der BDK hatte sich damals vor dem Einsatz deutlich positioniert und die Räumung als krasse politische Fehlentscheidung kritisiert.

Zu einem Zeitpunkt, an dem die Kohlekommission in Berlin noch über einen endgültigen Ausstieg aus der Kohleverstromung verhandelt, stellt die Bauministerin des Landes plötzlich fest, dass der Brandschutz der Baumhäuser nicht gewährleistet sei - nach einem der trockensten Sommer der Nachkriegsgeschichte.
Sie revidiert damit eine Wertung des NRW-Bauministeriums aus 2014 und stellt sich gegen die rechtliche Einordnung der betroffenen Kommunen.

„Die Landesregierung kann sich nun nicht mehr hinter gerichtlichen Entscheidungen verstecken. Das ist eindeutig ein politischer Startschuss für die heiße Phase eines der größten und teuersten Polizeieinsätze in der Geschichte NRWs.
Die Polizei wird hier in Amtshilfe tätig. Diese Amtshilfe hätte zum jetzigen Zeitpunkt versagt werden müssen, weil dem Land erhebliche Nachteile bei der Gewährleistung der Sicherheit für die Bevölkerung entstehen.“

stellt der Landesvorsitzende des Bund Deutscher Kriminalbeamter in NRW, Sebastian Fiedler, fest.

Sein Stellvertreter Helmut Adam, zugleich BDK-Bezirksvorsitzender in Köln, erläutert, welche konkreten Auswirkungen der Einsatz mit sich bringt:


„Hier werden die Kollegen regelrecht verheizt und zwar sowohl die uniformierten als auch die Kolleginnen und Kollegen der Kriminalpolizei, die zum Beispiel in Gefangenensammelstellen eingesetzt werden oder durch Ermittlungen gebunden sind. Wer glaubt, das Problem Hambacher Forst könnte isoliert betrachtet werden, der irrt. Die Polizeibeamten und Kriminalbeamten fehlen bei der Bewältigung ihrer Alltagsaufgaben. So können Präsenzkonzepte in den Städten nicht in dem erforderlichen Umfang durchgeführt werden. Die Fallzahlen in den Innenstädten steigen schon wieder an. Der Einsatz im Hambacher Forst hat insofern unmittelbare negative Auswirkung auf die Sicherheit in den Städten und Gemeinden. Im Ergebnis schützen wir nun den Braunkohleabbau von RWE statt unsere Bevölkerung.“

Der Einsatzverlauf ist uns allen noch gut in Erinnerung. Kolleginnen und Kollegen wurden mit Exkrementen beworfen, viele wurden verletzt. Die Bilder machten sprachlos und waren für jeden Polizeibeamten/in eine Zumutung. Die Einsatzbelastung war hoch.

Nun steht die Landesregierung im Fokus. Sollte auch nach Ausschöpfung des Rechtsweges die justizielle Aufarbeitung nicht zu einem Ergebnis kommen, wird der Einsatz bei den Kolleginnen und Kollegen nachhaltig wirken. Das Vertrauen der Polizistinnen und Polizisten in die Politik wird sicherlich nicht gestärkt.

Doch deutlich anzumerken ist auch, dass die Entwicklung der Abholzung um den Forst und dieses erste Urteil niemals einen Erlaubnistatbestand für Gewalttäter darstellen dürfen, politischen Ausrichtungen mit herausragenden Straftaten und extremistischen Tendenzen zu verfolgen. Diese Aussage ist uns gerade in den Wahljahren besonders wichtig. Die Politik darf vor dem Linksterrorismus, politisch motivierten Gewaltstraftaten und qualifiziertem Landfriedensbruch die Augen nicht verschließen.