Mühsamer Weg zur Wiedereinführung einer jährlichen Sonderzahlung
19.06.2019
Gefordert wird das „Weihnachtsgeld“ von Parteien, von Landtagsfraktionen, auf Parteitagen und auf Klausurtagungen schon länger. Unstrittig: Wertschätzung der Beschäftigten und Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes verlangen es. Nicht zuletzt ist Niedersachsen eines der drei Schlusslichter, deren Landesregierungen ihren Beamtinnen und Beamten ab Besoldungsgruppe A 9 die Zahlung bisher verweigern.
Der BDK nimmt die Absicht der Wiedereinführung einer Sonderzahlung erfreut zur Kenntnis. Das täuscht aber nicht darüber hinweg, dass sich die niedersächsischen Abgeordneten seinerzeit ihr Weihnachtsgeld vollständig in ihre Diäten einverleibt haben. Seitdem nimmt deren ehemaliges „Weihnachtsgeld“ in voller Höhe an den Diätenerhöhungen teil - zuletzt am Dienstag dieser Woche. Am gleichen Tag wurde endlich auch die Übernahme des Tarifabschlusses für die Angestellten des öffentlichen Dienstes auf Beamtinnen und Beamte übertragen - gekürzt durch zeitliche Verschiebung.
Der BDK Niedersachsen fordert die Landesregierung auf, an dem nun eingeschlagenen Kurs festzuhalten und zu einer Wiedereinführung eines echten 13. Monatsgehaltes zu kommen. Besonders der Polizeiberuf ist unter dem Licht des Wettbewerbs um gute Bewerber auf jede Facette angewiesen.
Für die Haushaltsklausur Ende Juni wünscht der BDK Niedersachsen weise Beschlüsse: „Billig kommt teuer zu stehen!“
Jürgen Schubbert
stv. Landesvorsitzender