Möglichkeit der Onlinevernehmung

14.04.2022

NRW führt die Vernehmung mittels Videotechnik ein
Möglichkeit der Onlinevernehmung

Als erstes Bundesland bietet die nordrhein-westfälische Polizei Vernehmungen künftig auch online an. Bis Jahresende soll dies flächendecken möglich sein. 

Bislang ist es übliche Praxis, dass zu vernehmende Personen persönlich bei der Polizei erscheinen müssen.  In NRW wird nach einem Pilotprojekt in Düsseldorf von dieser Praxis in Fällen von leichter bis mittelschwerer Kriminalität abgewichen. Diese Entscheidung ergänzt das vereinfachte Verfahren, indem lediglich Fragebögen versandt werden und schließt eine deutliche Lücke zur Onlinewache.

Diese Art der Videovernehmung hat enorme Vorteile, zumal konkrete Nachfragen möglich sind, was einem Sachverhaltsverständnis und damit einer möglichen Tatklärung deutlich entgegenkommt. Zu Beginn einer Vernehmung wird die Identität der Person festgestellt und protokolliert. Neben der schriftlichen Protokollierung besteht auch die Möglichkeit der digitalen Aufzeichnung. Weitere Personen, wie Dolmetscher können technisch zugeschaltet werden. Eine derartige Maßnahme macht insbesondere dann Sinn, wenn Personen vernommen werden, die nicht am Tatort wohnen. Aufwändige Vernehmungsersuchen entfallen, Zeiten werden reduziert und weite Anreisen können vermieden werden.  Die Onlinevernehmung steht den grundlegenden Werten des persönlichen Kontaktes zum Bürger dabei in keiner Weise entgegen, sondern baut diesen durch eine zeitgemäße und bequeme Möglichkeit der Kontaktaufnahme zusätzlich auf.

Auch NRW hat aufgrund zunehmender Probleme bei der Kriminalpolizei eine AG ins Leben gerufen, analog der AG Kriminalitätsbekämpfung in Rheinland-Pfalz, die Ideen entwickeln soll, um die Kriminalpolizei modern, attraktiv und zukunftsfähig aufzustellen. Dieser Schritt entspricht den Forderungen des BDK der seit längerem darauf drängt, dass Polizei mit dem gesellschaftlichen Wandel Schritt hält. Die Kriminalpolizei benötigt neben der eigenen Entwicklung von Tools Experten, die innovativ die digitale Landschaft nach neuen Ermittlungsmöglichkeiten durchforsten und diese Ideen nutzbar machen.

Der BDK Rheinland-Pfalz begrüßt diesen Schritt der Videotechnik ausdrücklich und regt an, dass diese Möglichkeit, die in NRW bereits mit positivem Ergebnis getestet wurde, auch bei der rheinland-pfälzischen Polizei einzuführen.