Mitgliederinformation für ehem. Angehörige der Deutschen Volkspolizei
23.03.2016
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am 24. 02. 2016 fand vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eine Verhandlung zur Klage eines Kollegen statt, in der die Berechnung des von der Deutschen Volkspolizei(DVP) gezahlten Verpflegungsgeldes als Bestandteil des Arbeitsentgelts festgestellt wurde und damit in vielen Fällen eine Neuberechnung der Rentenbescheide erforderlich macht.
Eine Revision wurde ausdrücklich nicht zugelassen.
Aktenzeichen: L 16 R649/14
Die ausführliche Urteilsbegründung ist unter folgendem Link einzusehen:
Hintergrund ist, dass Angestellte der DVP, die aufgrund ihrer dienstlichen Verwendung nicht an der Vollverpflegung teilnehmen konnten, Verpflegungsgeld erhielten welches Entgeltbestandteil war, jedoch bei der Rentenberechnung nicht berücksichtigt wurde.
Daraus ergibt sich nunmehr, dass betroffenen Kolleginnen und Kollegen eine Neuberechnung unter Darlegung der entsprechenden Zeiten beantragen sollten, um so in den Genuss einer höheren Rente zu gelangen.
Deshalb empfehlen wir allen Betroffenen, sich umgehend unter Bezugnahme auf das o.a. Urteil an ihre Versorgungsdienststelle zu wenden und entsprechende Anträge zu stellen.
gez.
Hannelore Rogalla
Beisitzerin Pensionäre/Rentner
BDK LV Berlin