Ministerium will zukünftig das Ansammeln von Überstunden verhindern
11.02.2016
Dazu hatte das Ministerium für Inneres und Sport mitgeteilt, dass im 1. Halbjahr 2015 über 123.000 Überstunden von den 5.800 Beamten geleistet worden sind. Fast die Hälfte der Überstunden ging dabei auf das Konto der Bereitschaftspolizei, weil sich das Demonstrationsgeschehen in den letzten Monaten erhöht hat. Um den auf dem eingesetzten Beschäftigten lastenden Druck zu vermindern, will das Ministerium jetzt der hohen Überstundenzahl entgegentreten.
An dieser Stelle wollen wir die oben erwähnte Meldung etwas berichtigen. In Mecklenburg-Vorpommern arbeiten keine 5.800 Polizeibeamten, sondern etwa 5.300 Beamte und 550 Arbeitnehmer, zumindest auf dem Haushaltspapier. Darüber hinaus leisten die oft vergessenen Arbeitnehmer Überstunden, während für die Polizisten so genannte Mehrarbeit anfällt. Die Zahl der über das vorgegebene Maß hinaus geleisteten Stunden wird hingegen nicht von uns bezweifelt.
Ebenfalls unseren Beifall findet der ministerielle Wunsch, zukünftig das Anhäufen von Überstunden und Mehrarbeit in der Landespolizei zu verhindern. Hierzu wird eine Dienstvereinbarung zwischen dem Ministerium und dem Hauptpersonalrat der Polizei vorbereitet, welche insbesondere eine Überlastung unserer Beschäftigten vermeiden helfen soll. Die Dienstvereinbarung sollte nach den eingebrachten Änderungswünschen der Personalräte ebenfalls akzeptabel sein. Leider steckt der Teufel wie immer im Detail.
Das auch gegenüber der SVZ angeführte und in einer Anlage zur Dienstvereinbarung versteckte Jahresarbeitszeitkonto enthält einen Passus, der tatsächlich die Mehrarbeit des Einzelnen reduziert, jedoch – nach jetzigem Plan – gegen geltendes Recht verstoßen dürfte. Es sollen zu einem bestimmten Stichtag alle über einer Fixgröße liegenden Stunden nach einem Jahr einfach gekappt werden. Die Arbeitszeitnormen in der Polizei lassen verschiedene Arten der Pflichterfüllung zu. Wir unterscheiden in Gleitzeit, Rufbereitschaft, Bereitschaft und Mehrarbeit/Überstunden. Während die Gleitzeit beschnitten und auch gekappt werden kann, unterliegen Mehrarbeit und Überstunden dem bürgerlichen Recht und verjähren erst nach dem Ablauf von drei Jahren. Dieses hatte übrigens das Ministerium den Mitarbeitern im September 2015 nochmals selbst in Erinnerung gerufen. Jetzt sollen hier Stunden bereits nach einem Jahr einfach gestrichen werden. So bekommt man zwar die Vielzahl der Überstunden/Mehrarbeit heruntergeschraubt, verlässt nach unserer Einschätzung aber auch klar den Pfad der Tugend und des Rechts.
Wir warnen deshalb vor jeder Euphorie und regen dringend eine Korrektur dieser Anlage – nicht der sonstigen Dienstvereinbarung - an. Wir werden alle Schritte unterstützen, die eine Reduzierung der Überbelastung der Beschäftigten in der Landespolizei zur Folge haben. Nur rechtssichere Maßnahmen finden die Akzeptanz der Beschäftigten und der Gewerkschaften.
Vielleicht ist hier wieder einmal ein Argument für einige zusätzliche Stellen angekommen. Die oben aufgeführten 123.000 „Überstunden“ würden großzügig auf das Jahr gerechnet mindestens 140 neuen Stellen oder Planstellen entsprechen. Es kann doch wohl nicht zu schwer sein, diesen Mehrbedarf an Personal endgültig anzuerkennen und tatsächlich neue Stellen zu schaffen. „Temporäre“ neue Stellen überwinden nur kurzfristig bestehende Engpässe und die fragliche Streichung von Stunden sollte tunlichst unterbleiben.
Wir sind gerne bereit, gemeinsam mit dem Ministerium nach dauerhaften, akzeptablen Lösungen zu suchen, für weitere „Tricksereien“ sind wir jedoch nicht zu haben.