Mindestgröße in der Polizei - diskriminierend, notwendig oder falsch?
01.03.2012
Streitpunkt ist die aktuelle Mindestkörperhöhe von 165 cm. Herr Saalfeld sieht eine klare Diskriminierung von jungen Frauen, die gute Kriminalistinnen sein könnten und sieht die Anti-Diskriminierungsrichtlinie der Europäischen Union verletzt. Das interne Papier der Güstrower Fachhochschule spricht den Frauen durchschnittlich bessere Ergebnisse zu, was zu einem Ausschluss eines Teils guter Bewerber für die Polizei nur aufgrund mangelnder Körperhöhe führt.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) in Mecklenburg-Vorpommern kann sich der generellen Kritik an diesem Punkt der Einstellungsvoraussetzungen nur anschließen. Die Körperhöhe kann und darf kein Kriterium bei der Auswahl zukünftiger Polizisten sein. Unsere Landespolizei besteht aus vier Sparten, der Bereitschaftspolizei, der Kriminalpolizei, der Schutzpolizei und der Wasserschutzpolizei. Dabei ist die Körperhöhe in den Reihen der Kriminalpolizei völlig unerheblich, um gut und erfolgreich zu arbeiten. Letztlich könnte bei etlichen Dienstposten auch ein körperbehinderter Kollege seine Aufgaben voll erfüllen. Selbst bei den drei übrigen Polizeisparten lassen sich viele Stellen finden, bei denen die Körperhöhe keinerlei Rolle spielt.
Tatsächlich spielen in der Polizeiführung ganz andere Gedanken eine Rolle. Seit der Wiedervereinigung werden in der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommerns die angehenden Kommissare und Räte bis auf eine Ausnahme nicht mehr fachkompetent spartenorientiert ausgebildet, sondern nur noch universell. Unsere Fachhochschule leistet unter diesen Voraussetzungen zwar das Beste. Aber auch sie kann nicht verhindern, dass diese Einheitsausbildung überspitzt gesagt nur noch Universaldilettanten hervorbringt und eben keine Fachleute der einzelnen Bereiche mehr. Und genau das wollen die Verantwortlichen im Innenministerium und selbst Polizeigewerkschaften auch erreichen. Einen überall einsetzbaren Polizisten, der vielfach im Laufe seiner Dienstjahre seine Verwendung ändern muss. Fachkompetenz spielt bei diesen Leuten keine oder eine untergeordnete Rolle und so mündet deren Vorstellung eben auch in bestimmten Einstellungsvoraussetzungen.
Denn auch unsere Bereitschaftspolizei benötigt ständig Nachwuchs. Und dort scheint noch der alte Glaube an „große, stämmige Preußenjungs“ zu herrschen. Aber zurück zum Ernst des Themas. Natürlich verweigert sich der BDK nicht den besonderen Anforderungen in den Einsatzhundertschaften der Bereitschaftspolizei oder anderen Dienststellen. Doch eine Frage sei gestattet. Wem tut es denn weh, wenn körperlich nicht so hoch gewachsene Polizisten nicht in einem Einsatzzug verwendet werden?
Viele Neueinsteiger oder Aufsteiger haben sich längst entschieden, in welcher Sparte der Polizei sie selbst ihre zukünftige Verwendung finden wollen. Eine temporäre Zwangs-Verwendung in der Bereitschaft bedeutet, dass diese Kollegen erlerntes Wissen wieder vergessen, schon in jungen Jahren demotiviert werden und die Bereitschaftspolizei ungewollt und zu Unrecht an Attraktivität und Fachbewerbern verliert. Und dann verschenken wir einen bestimmten Teil der Bewerber, weil sie nicht groß sind.
Fraglich bleibt für uns auch, weshalb die Befürworter einer Mindestgröße auf den Sporttest verweisen. Was hat der Sporttest mit einer Mindesthöhe zu tun? Und eine bestimmte Fitness wird schließlich auch von allen aktiven Mitarbeitern verlangt. Gerade dafür wurde doch erst kürzlich der Dienstsporterlass neu gefasst. Und in welcher Form begründet die Höhe der Bewerberzahlen eine mögliche Diskriminierung?
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter ist dem Abgeordneten Saalfeld und seiner Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ sowie der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege äußerst dankbar, dass über das Problem der Mindestkörperhöhe auch eine öffentliche Diskussion zur spartengerechten Ausbildung und zum fachorientierten Einsatz von Polizisten geführt werden kann. Die Argumente der Kritiker sind nachvollziehbar und einleuchtend. Abschließend noch zwei Fragen: Was ist mit jenen Kollegen, die schon lange in unserer Landespolizei ihren Dienst verrichten und die nicht 165 cm groß sind? Müssen wir sie jetzt entlassen? Unter ihnen befinden sich nach unserer Kenntnis nur hervorragende und vorbildliche Polizisten….