Melderecht
05.07.2017
Mit Einführung des Bundesmelderechts 2015 wurde unter anderem die Rechtsgrundlage geschaffen, dass Sicherheitsbehörden länderübergreifenden Online-Zugriff auf Meldedaten bekommen.
Da die Länder über die Datenhoheit verfügen, müssen technische Lösungen erarbeitet werden, um die Möglichkeit des bundesweiten Zugriffs umzusetzen.
Eine Nachfrage des BDK beim Ministerium ergab, dass in Rheinland-Pfalz derzeit ein Pilotbetrieb (Parallelbetrieb) des neuen Informationssystems stattfindet. Eingebunden sind hierbei u. a. die Kommunen sowie die ZPT.
Die neue Meldedatenverordnung wird voraussichtlich im 4. Quartal in Kraft treten, so dass vermutlich ab Ende des Jahres das neue Informationssystem auf der Grundlage der Meldedatenverordnung betrieben werden kann.
Dies bedeutet, dass länderübergreifende EWOIS-Abfragen möglich werden, was eine erhebliche Arbeitserleichterung darstellen wird.
Der Landesvorstand