Meldeauflagen als polizeiliche Standardmaßnahmen
15.09.2014
Anlässlich der öffentliche Anhörung des Innenausschusses am 16.09.2014 zum Thema Meldeauflagen (Drucksache 16/5038) hat der BDK heute dem Vorsitzenden des Innenausschusses und den Sprechern der Fraktionen seine Stellungnahme zum Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen übersandt.
Der BDK begrüßt die Novelle, denn aus Sicht der Praxis stellen sich bei einer spezialgesetzlichen Regelung im objektiven Tatbestand erhebliche Vorteile gegenüber der bisherigen Anwendung der Generalermächtigung (§§1, 8(1) PolG NRW) heraus.
Meldeauflagen sollten vor allem als präventivpolizeiliche Maßnahme in Zusammenhang mit Fußballeinsätzen und Großveranstaltungen in Zukunft standardisiert eingesetzt werden. Es ist aus praktischer Sicht nicht nachvollziehbar, warum an die Meldeauflage und das Aufenthaltsverbot als präventivpolizeiliche Maßnahmen zumindest in der Formulierung unterschiedliche tatbestandliche Voraussetzungen geknüpft werden sollten. Der Charakter der Maßnahmen und ihre Eingriffsintensität sind je nach Einzelfall nahezu deckungsgleich. Die Anwendungssicherheit könnte durch eine spezialgesetzliche Regelung mit Verwaltungsvorschriften und Erläuterungen in den Gesetzesmaterialien deutlich erhöht werden.
Stellungnahme des BDK zum Download
2014-09-15 BDK an Landtag i.S. Meldeauflagen.pdf — PDF document, 105Kb