Stunden aus Mehrarbeit droht zum 31.12.23 der Verfall

10.04.2023

Finanzminister NRW verzichtet nicht mehr auf die Einrede der Verjährung - Stunden aus Mehrarbeit droht zum 31.12.23 der Verfall. BDK NRW Wir setzt sich weiter dafür ein, dass es nicht zum Verfall von Überstunden kommt!
Kriminalpolizei

Finanzminister NRW verzichtet nicht mehr auf die Einrede der Verjährung Mehrarbeitsstunden droht zum 31.12.23 der Verfall

Das Thema des drohenden Verfalls von Mehrarbeit beschäftigt die Polizei NRW seit mindestens 2015, denn gem. §195 BGB unterliegt Mehrdienst den Regeln der Verjährung.

Mit seinem Amtsantritt 2017 versprach Innenminister Reul, dass keine Stunden aus Mehrarbeit bei der Polizei verfallen wird. Gleichzeitig wurden Regelungen zum Abbau der Stunden eingeführt. Überstunden wurden in großem Umfang zur Bezahlung eingereicht oder durch Freizeitausgleich abgebaut.

Den Umstand der Auszahlung kritisierte der Landesrechnungshof NRW, ohne aber die Besonderheiten der Polizei zu bewerten,

Zudem führte der Überstundenabbau zu einer massiven Arbeitsverdichtung in den Kommissariaten. Neben der Sachbearbeitung wurden naturgemäß auch alle Sonderaufgaben, wie Rufbereitschaften, Sondereinsätze und Durchsuchungseinsätze - in manchen Behörden auch Kripo für Alarmzüge der Hundertschaft (unfassbar) - auf die verbleibenden Kolleginnen und Kollegen verteilt.

Mehrarbeit im Kontext mit Personalmangel

Der Grund für Stundenberge lag und liegt darin, dass die Politik keine weitsichtige Personalpolitik in der Polizei betrieben hat, sondern massiven Personalabbau. Das vorhandene Personal musste und muss die Arbeit bei immer weiter ansteigender Arbeitsverdichtung durch Mehrarbeit kompensieren. Inzwischen wird dem Personalmangel entgegengewirkt, jedoch werden die angestrebten Einstellungszahlen nicht erreicht.

Dies auch, weil nicht alle Wege zur Nachwuchsgewinnung ausgeschöpft werden. Nach wie vor lässt man kriminalpolizeilich interessierten Nachwuchs aus NRW aus dogmatischen Gründen lieber nach Hessen oder zum BKA abwandern.

Zudem gilt es, zu vermeiden, dass in den Dienststellen deutlich vor der Pensionierung von Kolleginnen und Kollegen monatelang Fehlstellen zu tragen sind.

Da sich an der personellen Situation bei der Kriminalpolizei nach wie vor spürbar nichts verbessert hat, ist es weiterhin notwendig, Überstunden zu machen, um die Arbeit zu schaffen. Diese Überstunden dürfen nicht verfallen.

Laut Bericht des Landesinnenministeriums stehen nach wie vor rund drei Millionen Mehrarbeitsstunden auf dem Guthabenkonto der Kolleginnen und Kollegen.

Wenn es so kommt wie beschrieben – und dafür spricht derzeit alles -, dann werden zum 31.12.2023 alle Überstunden aus 2020 und älter verfallen!

Also heißt es, Freizeitausgleich nehmen, Antrag auf Auszahlung stellen und so viel wie möglich auf das Langzeitkonto verschieben. Wo es noch keine Regelungen in den Behörden gibt, sollte ein Antrag an ZA auf Einrichtung eines Langzeitarbeitskontos gestellt werden. Dies mit dem Hinweis, dass Überstunden zum Schutz vor Verfall gebucht werden sollen.

Wir setzen uns weiter dafür ein, dass es nicht zum Verfall von Überstunden kommt!