Mehr Schutz für Einsatzkräfte gefordert – schärfere Ahndung soll es dann richten?

02.12.2016

Im Anschluss an die 205. Konferenz der Innenminister vom 28. bis zum 30. November 2016 in Saarbrücken erklärte Landesinnenminister Lorenz Caffier, dass Bundesjustizminister Maas aufgefordert worden sei, die „Vorschläge seiner Partei für einen stärken Schutz von Einsatzkräften zügig rechtlich umzusetzen“.
Mehr Schutz für Einsatzkräfte gefordert – schärfere Ahndung soll es dann richten?

Als Sprecher der CDU-Innenminister forderte Herr Caffier: „Es wird Zeit für konkrete Verbesserungen“. Die Zahl der Angriffe auf Einsatzkräfte steige sowohl in Mecklenburg-Vorpommern als auch im Bund. Im Jahre 2015 wurden im Nordosten 560 Gewaltstraftaten registriert, was einer Zunahme um 20 Fälle zum Vorjahr bedeutete. Die Innenminister stellten auf ihrer Tagung fest, dass die Anfeindungen gegen uniformierte Einsatzkräfte enorm gehäufter auftreten würden.

Bundesjustizminister Heiko Maas kündigte daher einen entsprechenden Gesetzesentwurf an. Demnach soll künftig mit mindestens sechs Monaten Haft bestraft werden, wer generell die Tätigkeit von Polizisten, Rettungskräften und Feuerwehrleuten gewaltsam behindert. Lorenz Caffier wies allerdings auch daraufhin, dass eine ähnliche Initiative aus MV auf der Innenministerkonferenz (IMK) im Sommer 2015 von den sozialdemokratischen Innenministern noch abgelehnt worden ist. Daher fordert Minister Caffier jetzt eine schnelle Umsetzung dieser Gesetzesvorlage. Die Gewerkschaft der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern lobte diese Initiative bereits als angestrebte Umsetzung einer Kernforderung.

Zudem hob Lorenz Caffier lobend hervor, dass sich die IMK für eine bessere Ausstattung von Spezialeinheiten und Streifenpolizisten für AMOK- und Terror-Lagen aussprach. Nicht nur die Schlagkraft soll erhöht werden, auch der Schutz der Einsatzkräfte.

Als Vertreter des Berufsverbandes der kriminalpolizeilich Beschäftigten haben wir die diesem Beitrag zugrunde liegenden medialen Veröffentlichungen lange studiert. Selbstredend stehen wir voll und ganz hinter der Forderung nach einem verbesserten Schutz von Vollzugs- und Rettungskräften. Und doch lassen die Pressemitteilungen nach unserer Auffassung nicht ansatzweise erkennen, wie diese Forderung konkret mit welchen Mitteln und Maßnahmen umgesetzt werden kann und soll.

Eine Strafverschärfung steht diesem Ziel nicht entgegen, hilft jedoch auch nicht wesentlich oder läuft komplett ins Leere. Die Historie des Strafrechts, egal, ob aus vergangenen Diktaturen oder aktuellen Demokratien, zeigt, dass eine höhere Strafandrohung potentielle Täter nicht oder kaum davor abschreckt, ihr Tun zu verwirklichen bzw. die Tatbestandsmerkmale zu erfüllen.

Zumal der Ruf nach einer Strafverschärfung die richterliche Unabhängigkeit tangiert, die in der jüngsten Vergangenheit leider viel zu oft und von zu vielen Diskutanten in Frage gestellt wird. Gegenwärtig regelt der § 113 unseres Strafgesetzbuches (StGB) den „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“, der bei Erfüllung der Tatbestände bis zu drei Jahren Haft oder eine Geldstrafe nach sich zieht. In besonders schweren Fällen werden entsprechende Tathandlungen mit Haft von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Nun umfasst jener § 113 des StGB nicht alle Handlungen und Merkmale des von den Innenministern nun geforderten neuen Paragraphen. Insofern kommt dieser vermutlich neuen Fassung mit höherer Strafandrohung schon eine wichtige Bedeutung zu. Doch wird sie in der Praxis auch helfen? In der deutschen Rechtsgeschichte demokratischer Staatsformen sind unsere Richter dafür bekannt, hohe oder Höchststrafen nur sehr skrupulös zu verhängen. Sie sollen schließlich als ultima ratio gelten und wirken. Und die Abwägung einer solchen Entscheidung kommt nur einem urteilenden Richter-Kollegium zu. Dabei haben die unabhängigen Richter auch zu beachten, ob Milderungs-, Rechtfertigungs- oder andere Gründe für eine geringere Strafe oder eine Strafausschließung vorliegen könnten.

Und ein ganz wesentlicher Hinweis: Ein Richter oder ein Senat kann lediglich Unrecht ahnden und Recht sprechen. Nach unserer Logik kommt der immer wieder erwähnte Schutz noch weit vor der Ahndung!

Wie schon erwähnt, auch wir wollen einen besseren Schutz der im staatlichen Auftrag handelnden Kräfte. Doch das alles entscheidende Wie ist auch mit den aktuellen Presseveröffentlichungen nicht klarer geworden. Außer einer nach unserer mehrheitlichen Meinung recht populistisch klingenden Forderung nach höheren Strafen ist nicht ein probates Mittel benannt worden, wie denn unsere Vollzugs- und Einsatzkräfte wirksamer geschützt werden könnten. Und wir dürfen auch einmal orakeln. Wenn mögliche Maßnahmen zum besseren Schutz aktiviert werden sollen, werden die Finanzen ein entscheidendes Wort mitreden. Werden jetzt beispielsweise die zur Verfügung stehenden Geldbeträge zur Bestellung im Bekleidungskatalog für alle Vollzugsbeamten erhöht und werden die Bestellmöglichkeiten auf alle Körperschutzmaterialien für alle Beamten ausgeweitet? Wir können nur abwarten.

Wir verweisen an dieser Stelle auf die jüngsten Koalitionsverhandlungen, wo entgegen dem (auch notwendigen) Bundestrend keine nennenswerte Aufstockung des Personals unserer Landespolizei festgeschrieben wurde. In Bezug auf einen verbesserten Schutz unserer Beschäftigten fehlt uns der rechte Glaube an eine zielführende Umsetzung.