Mehr Home-Office wagen
31.01.2021
Der BDK Baden-Württemberg hat bereits unmittelbar nach der „ersten Welle“ eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Hierbei wurden positive Erfahrungen und Erkenntnisse beleuchtet und mit Blick auf die weitere Entwicklung vorausschauend dokumentiert.
Am 16. August 2020 haben wir diese Ergebnisse der Arbeitsgruppe an Landespräsidentin Frau Dr. Hinz sowie die Leiterinnen und Leiter der Dienststellen und Einrichtungen der Polizei Baden-Württemberg versandt – dies mit der Bitte, weiterhin an den Themen zu arbeiten. Unsere Mitglieder wurden zudem über einen Beitrag im „Der Kriminalist“, Ausgabe 7/8-2020 informiert. Drei der 18 Punkte möchten wir an dieser Stelle herausgreifen, die Ergebnisse der AG stellen wir für Interessierte auf unserer Webseite zur Verfügung:
- Ausweitung der Kapazitäten bei Homeoffice (flexibel) und Telearbeit (feste Regelung)
- Werbung für mobiles Arbeiten in Homeoffice, gerade im Hinblick auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit dem Problemfeld Kinderbetreuung
- Fast bei allen Tätigkeiten in der Kripo gibt es Arbeitsanteile, die im Home-Office erledigt werden können
Am 2. Oktober 2020 war das Thema Lernen aus der Pandemie dann nochmals eines der Themen mit Frau Dr. Hinz, als in einer Corona-Interimsphase Treffen mit Abstand möglich waren. Bei diesem Gespräch waren wir in vielen Punkten nah beieinander.
In der „Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 19. Januar 2021“ wurde unter Ziffer 8 folgendes beschlossen:
„Angesichts der pandemischen Lage ist auch die weitere Reduzierung von epidemiologisch relevanten Kontakten im beruflichen Kontext erforderlich. Dazu wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Verordnung befristet bis zum 15. März 2021 erlassen, wonach Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Dadurch werden Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das Angebot zu nutzen. Dort, wo Präsenz am Arbeitsplatz weiter erforderlich ist, muss für Arbeitsbereiche auf engem Raum im Rahmen der Umsetzung der COVID19-Arbeitsschutzstandards weiterhin die Belegung von Räumen reduziert werden oder es sind ohne ausreichende Abstände medizinische Masken einzusetzen, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.“
Interessanterweise wird ja innerhalb der Polizei schnell angeführt, dass nicht genug technische Ressourcen zur Verfügung stehen. Dazu gab es einen interessanten Beitrag von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier im Morgenmagazin der ARD am 20. Januar 2020. Dieser sagte: „Wenn ein Unternehmen zum Beispiel Großunternehmen wie VW oder Mercedes einige Computer anschaffen müssen, dann werden die das können und zwar auch in relativ kurzer Zeit.“ Muss das dann nicht genauso für den mit Abstand größten Arbeitgeber in Deutschland und zwar den Öffentlichen Dienst gelten? Wir sagen ja!
In der Tat ist anzuerkennen, dass die Polizei als Teil des Öffentlichen Dienstes bei der Beschaffung von Technik gewissen Zwängen unterworfen ist, es ist aber nichts, was die Landesregierung nicht lösen könnte und da hier auch der Haushalt betroffen ist, muss auch der Landtag das Vorhaben „Mehr Home-Office im Öffentlichen Dienst wagen“ aus unserer Sicht jetzt umgehend unterstützen.
Am 21. Januar 2021 richtete das Wirtschaftsministerium BW einen Home-Office-Gipfel mit Wirtschaft, Gewerkschaften und Verwaltungen aus. Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) stellte bei diesem Gipfel fest: „Selbstverständlich muss auch der öffentliche Dienst mit gutem Beispiel vorangehen“. Die Worte hören wir wohl, nun müssen aber zügig Taten folgen und es ist für weite Teile der Beschäftigten wenig hilfreich, wenn medial auf die hervorragenden Home-Office-Zahlen in den Ministerien hingewiesen wird, wenn nachgeordnete Behörden meilenweit von diesen Home-Office-Quoten entfernt sind.
Es ist noch deutlich Luft nach oben, beim Thema Home-Office und flexiblem Arbeiten im Öffentlichen Dienst, auch bei der (Kriminal-)Polizei. Während im Privatleben soziale Kontakte auf ein Minimus reduziert sind, ist in Polizeidienststellen immer noch ein alltäglich großes Hallo und zwar auch in Bereichen, in denen Home-Office möglich wäre. Die Politik muss die Polizei deswegen jetzt umgehend mit finanziellen Mitteln ausstatten, um Technik zu beschaffen, denn was von Wirtschaftsunternehmen verlangt wird, muss auch im eigenen Haus gelten!
Wir haben uns deswegen entschieden, Herrn Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) und den Stellvertretenden Ministerpräsidenten und Innenminister Thomas Strobl (CDU) nochmals eindringlich zum schnellen Handeln aufzufordern.
Externe Links:
- VSK der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 19. Januar 2021
- Wirtschaftsminister Peter Altmaier im MoMa am 20.01.2021 (Aussage von oben, ab ca. 1:40 Min)
- Corona-Arbeitsschutzverordnung (zum Thema Home-Office ermöglichen) – gültig seit 27.01.2021
- PM Wirtschaftsministerium BW vom 21.01.2021
- Ergebnisse der AG Corona, BDK BW, 2020