BDK Verband Bundespolizei fordert Geräte zur Mobilfunkendgeräteauswertung (MEA) in den Bundespolizeiinspektionen Kriminalitätsbekämpfung (BPOLIKB)
07.04.2012
Die tagtäglichen Anstrengungen der Ermittler sind noch weitestgehend vom Umgang mit dieser Problematik geprägt. Die hier zitierten Vorgaben zu den Bearbeitungszeiten bei der Mobilfunkforensik wurden in den letzten Jahren durch das Ref. 55 nur selten eingehalten. Selbst die Erledigung von Aufträgen mit höchster Dringlichkeit (z. B. Haft- und Jugendsachen) ist oft noch von inakzeptabler Bearbeitungsdauer.
Der Verband Bundespolizei des BDK stellt dazu gerne eine detaillierte Auflistung mit den tatsächlichen Bearbeitungszeiten des Ref. 55 zur Verfügung.
Der BDK Verband Bundespolizei fordert, endlich die Befindlichkeiten des Ref. 55 aufzugeben und sich an unserer gemeinsamen Aufgabe zu orientieren. Dies würde dann bei einer sachlichen Betrachtung in der fachlichen Konsequenz zur gebotenen Ausstattung der BPOLI KB, einschließlich ihrer Außenstellen, mit Arbeitsplätzen zur Mobilfunkforensik führen. Das Beschleunigungsgebot muss gebührend beachtet werden.
Der BDK hatte dieses Thema bereits früher eingebracht und wird es in Gesprächen mit dem BPOLP weiter konstruktiv kritisch verfolgen sowie darüber berichten.
Siehe auch hier