Masterstudiengang Kriminalistik an einer Fernuniversität
26.03.2018
Es werden bis zu zwei Stellen zur Verfügung gestellt. Bewerben kann sich jede/r Kriminalbeamtin/Kriminalbeamte, der die allgemeinen Voraussetzungen für den Einstieg in das 4. Einstiegsamt (EA) erfüllt und mindestens 5 Jahre Dienstzeit in der Kriminalpolizei seit Ablauf der Probezeit vorzuweisen hat.
Diese Maßnahme ist eine der wenigen Maßnahmen, um dem Mangel an kriminalpolizeilicher Expertise im 4. EA entgegenzutreten. Dazu der Landesvorsitzende Christian Soulier:
„Leuchtturmprojekte haben oftmals das Ziel, die Wahrnehmung der tatsächlichen Probleme zu verhindern. Mit dieser Maßnahme erkennt das MdI jedoch an, dass eine kriminalistische Ausbildung erforderlich ist. Wir vom BDK erwarten weitere Maßnahmen, um engagierte Kriminalbeamtinnen und –beamte in die Leitung von Kriminalinspektion, Dezernate und Fachbereiche zu bringen!“
http://www.bdk.de/lv/rheinland-pfalz/aktuelles/masterstudiengang-kriminalistik
Der Landesvorstand