Mammutverfahren gegen Rechte Kameradschaft „AB Mittelrhein“ eingestellt wegen „überlanger Verfahrensdauer“
31.05.2017
Die intensive und kraftraubende Ermittlungsarbeit mündete in eine fast 1000 Seiten umfassende Anklage mit schlussendlich 26 Angeklagten und 52 Verteidigern.
Nach fast fünf Jahren Verhandlungen bei der Staatsschutzkammer des Landesgerichtes Koblenz mit 337 Sitzungstagen wurde das Verfahren nun wegen überlanger Verfahrensdauer eingestellt.
Die justizielle Bewertung dieses vielfach als kritisch bewerteten Ausgangs sollte nach Ansicht des BDK Rheinland-Pfalz dort verbleiben, wo sie hingehört: bei der Justiz.
Für den BDK Rheinland-Pfalz stellt der Landesvorsitzende Christian Soulier allerdings ebenso klar: „Es war und ist richtig das zu tun, was getan werden musste. Die Kriminaldirektion Koblenz hat gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Koblenz organisierte kriminelle Strukturen rechter Tätergruppen erkannt und konsequent verfolgt. Insofern stehen wir zu den Kolleginnen und Kollegen und zu den Staatsanwälten, die eine herausragende Arbeit geleistet haben.“
Darüber hinaus möchte der BDK Rheinland-Pfalz grundsätzliche Aussagen kriminalistischer Natur zu solchen „Mammutverfahren“ machen:
1. Es ist zwingend erforderlich, kriminelle Strukturen kriminalpolizeilich zu erkennen und effektiv zu verfolgen. Wer dies anzweifelt, hat die Lehren aus NSU nicht verstanden.
2. Effektivität der Ermittlungsarbeit bedeutet nicht „Verfahrensökonomie“. Auch die berichtigte Frage nach der „Belastung der Steuerzahler“ durch Großverfahren verkennt die Bedeutung einer wirkungsvollen Strafverfolgung für die Volkswirtschaft. Der volkswirtschaftliche Schaden aus NSU war und ist gewaltig!
3. Je gefährlicher die Strukturen (auch in Richtung terroristischer Aktivitäten), desto eher ist mit einer organisierten Konflikt- und Blockverteidigung zu rechnen.
4. Polizeiliche und sonstige Zeugen müssen in solchen Verfahren geschützt und betreut werden.
5. Hinsichtlich der Abschottung krimineller Strukturen, der internen Kommunikation, der Gewaltanwendung gegen Zeugen und mögliche Gegner existieren klare Parallelen zwischen Netzwerken der Organisierten Kriminalität, des Rechten- und des Islamistischen Terrors. Diese Strukturen zu erkennen und wirkungsvoll zu zerschlagen, ist Aufgabe des Staates!
Presseerklärung zur Einstellung des Verfahrens vom 29.05.2017:
Wesentliche Aussagen:
- 12. Große Strafkammer des Landgerichts Koblenz hat durch Beschluss vom 29.05.2017 das Verfahren ….gemäß § 206a StPO wegen des Verfahrenshindernisses der überlangen Verfahrensdauer eingestellt.
- Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
- Gegen die Entscheidung ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zulässig. Über die Zulässigkeit und Begründetheit eventueller Beschwerden entscheidet das Oberlandesgericht Koblenz.
Presseerklärung zur Aussetzung des Verfahrens vom 02.05.2017:
Wesentliche Aussagen:
- Die HV wird ….ausgesetzt, da der Vorsitzende Richter … mit Ablauf des 30.06.2017 wegen Erreichens der Altersgrenze zwingend aus dem Dienst ausscheiden muss und auszuschließen ist, dass die HV bis zu diesem Zeitpunkt zum Abschluss gebracht werden kann.
- Der weitere Verlauf des Verfahrens ist derzeit ungewiss.