Mafia Land – Teil 2 die deutsche Spur

19.07.2024

Fortsetzung des True Crime Podcasts des SWR über italienische organisierte Kriminalität und was wir tun können und müssen. 10 Vorschläge des BDK BW.
Gerd Altmann - Pixabay

Eines vorneweg: Die italienische organisierte Kriminalität (IOK) ist und bleibt seit Jahrzehnten eine große Gefahr für die Gesellschaft, Wirtschaft und den Staat. Sie generiert nach wie vor weltweit erhebliche kriminelle Gewinne und spätestens mit dem Geld kommt auch Einfluss – auch wenn viele Aktivitäten der sog. Mafia gerade darauf ausgerichtet sind, im Verborgenen zu bleiben und eben nicht sichtbar sind.

Vor gut einem Jahr haben wir als BDK BW zum ersten Teil des SWR-Podcasts[1] abschließend folgenden Satz geschrieben: Wir können mehr tun! 

 

10 Vorschläge und Forderungen des BDK Baden-Württemberg

  • Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität ist in weiten Teilen Holkriminalität. Wir brauchen eine landesweite personelle Stärkungsinitiative der OK-Dienststellen in den Regionalpräsidien und dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg. Hierzu muss der Landtag gezielt neue Stellen schaffen, denn seit Jahren gibt es keine Freiräume mehr für Umschichtungen von Personal in der Kriminalpolizei.
  • Im Rahmen dieser Stärkungsinitiative wird im Landeskriminalamt Baden-Württemberg ein eigener Arbeitsbereich IOK in der Abteilung 4 (Organisierte Kriminalität/Rauschgiftkriminalität) eingerichtet. Spezialisierte Ermittler und Auswerter werden dabei ergänzt um eigene Dolmetscher, ggf. weitere Wissenschaftler und Ermittlungsassistenz-Stellen für Serviceaufgaben. Ermittlungsassistenzstellen sind auch in den regionalen Präsidien vorzusehen.
  • Die operative Auswertung wird für alle Kriminalitätsbereiche wieder in den Fokus genommen. Es werden zeitliche Freiräume für Strukturermittlungen und Initiativermittlungen eingeräumt – auch auf die Gefahr hin, dass nach mehreren Monaten kein Ermittlungsverfahren generiert werden kann.
  • Das Thema operative und strategische Auswertung wird auch im Fortbildungsbereich wieder stärker in den Fokus genommen. Mit der Einstellung von über 10.000 Kolleginnen und Kollegen als Nachersatz für die Pensionierungen ist in den letzten Jahren ein unglaublicher Fortbildungsbedarf für Spezialisierungen entstanden, der noch gar nicht richtig im Fokus ist.
  • Mittels einer Durchschlüsselung von bestehenden Stellen im Haushaltsplan und einer Verbesserung der Stellenstruktur in der Kripo im gehobenen Dienst bis (mindestens) A13 sowie einer Verschiebung der Dienstpostenbündelung von A10 bis A12 (derzeit A10/11) werden die Voraussetzungen verbessert, dass Expertinnen und Experten auch langjährig als Spezialisten in einem Kriminalitäts-Bereich eingesetzt bleiben.
  • Die Polizeiliche Analyse in Bund und Ländern wird technisch unterstützt, durch die Einführung von Recherche- und Analysesysteme, wie Bundes-VeRA. Bund und Länder nutzen das Programm P20 und führen zeitnah eine bundesweite Lösung (sowohl in der allgemeinen Diskussion zum Einsatz einer solchen Software sowie einer konkreten Einführung) herbei.[2]
  • Polizei und Wissenschaft initiieren gezielt Forschungsprojekte in allen Bereichen der OK und führend diese längerfristig durch. Auch das dient der Aufhellung des Dunkelfeldes und dem Erkenntnisgewinn über das Wirken von OK in Deutschland und ggf. Europa.
  • 129 ggf. in Verbindung mit § 129b StGB ist als Vergehenstatbestand ausgestaltet (hier: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe). Hier wird eine Betrachtung und Novellierung durch den Bundesgesetzgeber durchgeführt.
  • Im Bereich der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung muss das deutsche Recht nach wie vor weiterentwickelt werden. Einer der nächsten Schritte ist die Einführung einer Bargeldobergrenze in Deutschland, die in der EU bereits beschlossen wurde.
  • Auf Ebene der EU sind Recht, Definitionen und Eingriffsmaßnahmen zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität zu harmonisieren. EUROPOL, EUROJUST und die Europäische Staatsanwaltschaft sollten im Bereich der OK-Kriminalitätsformen mehr Kompetenzen erhalten.

 

Der zweite Teil des Podcasts Mafia Land

Während sich der erste Teil mit der Metropolregion Stuttgart und der `Ndrangheta befasst, beleuchten die neuen sechs Teile Aktivitäten der Cosa Nostra und der Stidda in Italien und der Kurpfalz – im Podcast als Mandamento Mannheim bezeichnet. Ein Mandamento ist dabei die Bezeichnung für einen größeren Distrikt oder auch relevanten Stützpunkt der Cosa Nostra.

Ausgangspunkt des Podcasts ist dabei ein Doppelmord im beschaulichen Stadtteil Mannheim-Kirschartshausen. Immer wieder hören wir im Podcast auch von der sizilianischen Kleinstadt Palma di Montechiaro, die eine besondere Beziehung zu Mannheim hat. Stefan Orner und Helena Piontek haben erneut eine interessante Dokumentation und Reportage ausgearbeitet – auch wenn sie gerade zum Ausgangspunkt, dem Doppelmord in Mannheim seitens Präsidium Mannheim und Staatsanwaltschaft auf die sonst der Mafia zugeschriebene Omertà gestoßen sind.

Im Dialog miteinander und mit ihren Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern beleuchten Piontek und Orner kurzweilig erneut ein wichtiges Thema. Dabei sind aus kriminalpolizeilicher Sicht besonders die Folgen 5 und 6 zu empfehlen, hier geht es beispielsweise unter anderem um Vorschläge im Bereich der Geldwäsche, die zu überdenken sind.

 

Externe Links:

[1] vgl. https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/ist-the-laend-auch-the-mafia-laend

[2] vgl. auch https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/bundes-vera-in-vielfacher-hinsicht-ein-erstaunlicher-vorgang