Liebe Pensionäre,
27.03.2016
Eine Revision wurde ausdrücklich nicht zugelassen.
Aktenzeichen: L 16 R649/14
Hintergrund ist, dass Angestellte der DVP, die aufgrund ihrer dienstlichen Verwendung nicht an der Vollverpflegung teilnehmen konnten, Verpflegungsgeld erhielten welches Entgeltbestandteil war, jedoch bei der Rentenberechnung nicht berücksichtigt wurde.
Daraus ergibt sich nunmehr, dass betroffenen Kolleginnen und Kollegen eine Neuberechnung unter Darlegung der entsprechenden Zeiten beantragen sollten, um so in den Genuss einer höheren Rente zu gelangen.
Deshalb empfehlen wir allen Betroffenen, sich umgehend unter Bezugnahme auf das o.a. Urteil an ihre Versorgungsdienststelle zu wenden und entsprechende Anträge zu stellen.
Wolf-Rüdiger Wendt
Beisitzer Pensionäre/Rentner
BDK LV Mecklenburg-Vorpommern