LfDI BW verhängt erstes Bußgeld nach DS-GVO gegen Polizeibeamten
21.06.2019
Unerlaubte Abfrage in ZeVIS und SARS wird mit 1.400 Euro geahndet.
Der Polizeibeamte hatte zu persönlichen Zwecken zwei Abfragen in den genannten Systemen durchgeführt und die Daten anschließend genutzt. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit BW ahndete dieses Verhalten nun erstmals nach Inkrafttreten der DS-GVO und des neuen Landesdatenschutzgesetzes LDSG mit einer Geldbuße von 1.400 Euro.
Über ergänzende disziplinarrechtliche Maßnahmen ist nichts bekannt.
Die nähere Begründung und ein ausführlicherer Sachverhalt sind der Pressemitteilung zu entnehmen.
Quelle: Pressemitteilung LfDI vom 18. Juni 2019
Bild-Quelle: www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de