Leistungsbewertung oder Personalsteuerung?

13.08.2024

Wieder einmal beschloss das Kabinett eine Änderung des niedersächsischen Beamtengesetzes. Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Entscheidungen die Notwendigkeit einer gesetzgeberischen Entscheidung auch im Beurteilungswesen hervorgehoben.
Leistungsbewertung oder Personalsteuerung?

 

So berichtet heute die niedersächsische Staatskanzlei.1) Wieder einmal soll das Beurteilungssystem reformiert werden. Liebe Landesregierung, wie oft denn noch? Wieder einmal heißt es, Personalentscheidungen sind an den Grundsätzen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung auszurichten. Liebe Landesregierung, passiert das wirklich?

Wir wissen doch alle, dass nicht alle leistungsgerecht beurteilt werden können. Wir Polizeibeamte sagen doch intern schon seit Ewigkeiten, das ist ein Personalsteuerungsinstrument. Gibt es überhaupt noch leistungsrechte Beurteilung? Es gibt ja gar nicht so viele Stellen. Demnach können alle gar nicht so beurteilt werden, wie sie eigentlich zu beurteilen sind. Gute Beamte werden hier mit einem "C Mitte" beurteilt. Ihnen wird gesagt, hey, das ist doch gut. Nein, erst ab mindestens "C Mitte" mit 2x "B" kann befördert werden. Und selbst dann ist das noch kein Garant dafür, dass man auch befördert wird.

In der PI Lüneburg wurde seit Dezember 2023 niemand nach A11 befördert, weil es dort Klagen gibt. Lassen Sie endlich dieses Beurteilungssystem als solches. Stellen Sie Polizeibeamte mit A11 ein und ab dann sollte es Anlassbeurteilungen geben.

Unsere Einstellungszahlen belegen eindeutig: Wer will noch zur Polizei? Junge Kolleginnen und Kollegen mit abgeschlossener Ausbildung kündigen, weil sie keine Perspektive sehen. Abwanderung zur Bundespolizei, in andere Bundesländer, zur Bundeswehr, in die freie Wirtschaft.

Liebe Landesregierung: Augen auf! Jetzt ist der richtige Zeitpunkt zu sagen: Wir stellen mit A11 ein! Und ab dann kann beurteilt werden. Bei den Lehrern ging es doch auch. Handeln Sie endlich!

 
Carsten Waldmann
Landesgeschäftsführer

 

 

 1https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/kabinett-beschliesst-gesetzesentwurf-zur-anderung-des-niedersachsischen-beamtengesetzes-234584.html

 

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