Langzeitarbeitskonto - Lebensarbeitszeitkonto

20.02.2025

Sachstand Baden-Württemberg mit Blick auf die jetzigen Regelungen im Bund.
Langzeitarbeitskonto - Lebensarbeitszeitkonto

Neue Regelung für Bundespolizei und Zollverwaltung

Am 12.02.2025 teilte die Bundesregierung mit, dass die Arbeitszeitverordnung zur Erweiterung von Langzeitkonten für Bundespolizei und Zollverwaltung beschlossen wurde. Wohlgemerkt war der Bundesregierung es wohl wichtig, dieses Anliegen trotz der aktuellen politischen Lage (Stichwort Vertrauensfrage und vorgezogene Neuwahlen am 23.02.2025) umzusetzen. Vollzugsbeamtinnen und -beamte im Schicht- und Einsatzdienst können Mehrarbeitsstunden im Umfang von bis zu 196 Stunden jährlich ansparen. Das mag durchaus auch kritikwürdig sein, wenn man auf die Details schaut – und die Bewertung überlassen wir unseren Kolleginnen und Kollegen aus dem BDK-Verband Bundespolizei/Zoll – aber es tut sich was im Gegensatz zu BW!

 

Vereinbarung im Koalitionsvertrag 2021-2026

Bündnis90/Die Grünen BW und CDU BW haben folgendes vereinbart: „Wir setzen uns für einen Einstieg in ein Lebensarbeitszeitkonto ein, bei dem Mehrarbeitsstunden über einen begrenzten Zeitraum angespart und abgebaut werden können (beispielsweise innerhalb von drei oder fünf Jahren).“

Es gab in der Vergangenheit bereits Diskussionen in der Koalition – aber ein greifbares Ergebnis gibt es bislang nicht. Das wurde bei unseren Gesprächen mit politisch Verantwortlichen leider klar. Die Ideen, die damals entstanden sind, tendierten eher zum hessischen Modell, bei dem bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres eine Stunde auf einem Lebensarbeitszeitkonto angespart wird. Das ist kein Modell, das wir unterstützen können. Was machen wir denn da mit den teilweise hunderten Stunden, die bereits jetzt auf dem MA-Konto sind und die Stunden, die anfallen bei der abendlichen Razzia, dem Einsatz am Wochenende oder dem Mordfall?

 

Was der BDK BW fordert

Zunächst einmal zwei Anmerkungen: Der Berg an Mehrarbeit würde sich deutlich reduzieren, wenn wir genügend Personal – nicht nur in der Kripo – hätten. Natürlich würden trotzdem bspw. in einer Soko zusätzliche Stunden anfallen, aber wir könnten sie danach auch wieder zeitnah oder überhaupt abbauen. Zweitens ist ein Arbeitszeitkonto ein System, das in der Zukunft Herausforderungen an die Personalplanung und die Organisation stellt, denn die Stunden werden aller Voraussicht nach in Blöcken abgebaut. Der Arbeitgeber und Dienstherr schuldet uns aber diese Arbeitszeit – denn sie wurde über die arbeitsvertraglich vereinbarte oder für Beamte gesetzlich geregelte, verordnete Arbeitszeit hinaus erbraucht. Der Schuldner der Leistung ist also klar der Dienstherr. Dass die Beschäftigten hier eher als Bittsteller auftreten müssen und verhandeln müssen verdreht die Rollen.

Beim letzten Landesdelegiertentag haben wir beschlossen, uns weiterhin für „ein Lebensarbeitszeitkonto oder eines Langzeitkontos für alle Beschäftigten in der Polizei BW“ einzusetzen. Das werden wir auch weiterhin tun, der Ball liegt bei Grün und Schwarz. Kleine Anmerkung noch: Ein Lebensarbeitszeitkonto, das eine Laufzeit von drei Jahren hat, brauchen wir nicht. Das ist der Zeitraum in dem bisher schon Mehrarbeit verjährt und dann verfällt, warum sowas überhaupt aufgeschrieben wird, ist nicht nachvollziehbar.

 

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