Landtag verabschiedet 4-Säulen-Konzept
19.11.2022
Am 9. November 2022 fand die 49. Sitzung des baden-württembergischen Landtags statt. Unter TOP 7 fand die zweite Beratung „des Gesetzentwurfs der Landesregierung Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022)“ statt. Der zuständige Ausschuss für Finanzen empfahl lediglich eine Anpassung im Bereich des Abschiebungshaftvollzugsgesetzes.
Vizepräsident des Landtags Prof. Dr. Wolfgang Reinhart (CDU) hatte nicht viel zu tun, binnen fünf Minuten1 waren die Artikel des Gesetzes beschlossen, fast alle einstimmig. Bei der Schlussabstimmung (Zustimmung zum Gesetz im Ganzen) enthielt sich die Fraktion FDP/DVP, die anderen Fraktionen stimmten zu. Das Gesetz wurde damit am 9. November beschlossen.
Gerade im Bereich der Anpassung von Besoldung und Versorgung hätte der Landtag hier noch die Möglichkeit gehabt, die andauernd hohe Inflation auszugleichen. Das könnte in der Folge eine juristische Prüfung auslösen. Weiterhin wurden die zahlreichen und vielen klugen Anregungen aus den Anhörungsverfahren nicht berücksichtigt. Im Übrigen ist dem Bericht des Finanzausschusses zu entnehmen, dass sich die Staatssekretärin im grünen Ministerium für Finanzen dazu äußerte, dass die Landesregierung „in der mittelfristigen Finanzplanung von Tarifsteigerungen in Höhe von 2,3 % aus[geht]“. Das ist unserer Ansicht nach lebensfern.
Wir bleiben bei unserer Gesamtbewertung, dass viele Punkte des Gesetzes richtig sind, aber eine echte und ausgewogene Reform auch mit Blick auf den vollständigen gehobenen und höheren Dienst am Ende der bessere Weg gewesen wäre.
Für den BDK BW wird mit der Verabschiedung des Gesetzes nun der Weg frei, eine alte Forderung im Bereich der Dienstpostenbewertung aufzugreifen, die Bündelung der Dienstposten A10 bis A12 als neuen regulären Bündeldienstposten im gehobenen Dienst. Mindestens für den Bereich der Kriminalpolizei war dies und ist dies die richtige Bündelung im Bereich der Sachbearbeitung.
Fundstellen im Gesetzesentwurf
Uns erreichen immer wieder Anfragen zu den tatsächlichen Änderungen der Tabellen, beispielsweise im Bereich des Kindergeldes. Das LBV hat jüngst die neue Besoldungstabelle und die Tabelle zum Familienzuschlag eingestellt, die ab dem 01.12.2022 gültig sein werden (Links unten).
Regelungen zu Nachzahlungen im Bereich Familienzuschlag ergeben sich aus Artikel 34 des Gesetzes (siehe Drucksache 17/3274 ab Seite 43).
Ausführliches Zahlenwerk findet sich zudem in den Anlagen des Gesetzes ab Seite 48.
Externe Links:
- [1] Landtag von Baden-Württemberg: Parlamentsdokumentation vom 09.11.2022, TOP 7 ab Zeitstempel 2 h 20 min.
- Landtag von Baden-Württemberg, Drucksachen:
- LBV Baden-Württemberg, Besoldungstabelle ab 12/2022 und Familienzuschlag ab 12/2022