Landtag NRW, Anhörung Fachausschuss Finanzen - Personal
15.11.2022
Stellungnahme des BDK NRW zum Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans NRW
In der Anhörung stellte unser Landesvorsitzender Oliver Huth den Standpunkt des BDK NRW noch einmal mündliche dar.
Für die Kripo NRW ist es bereits 5 nach 12. Es fehlen Personal und wertschätzende Zeichen der Politik.
Das Video zur Anhörung findet sich hier.
Die regierungstragenden Fraktionen haben sich in ihrem Koalitionsvertrag auf verschiedene Schwerpunktsetzungen zur inneren Sicherheit in Nordrhein-Westfalen geeinigt. Diese verlangen insbesondere von der Kriminalpolizei enorme Anstrengungen. Ohne eine funktionierende Kriminalpolizei als gleichwertige Direktion und eine Ausgestaltung akzeptabler Rahmenbedingungen kriminalpolizeilicher Arbeit wird die Landesregierung ihre Ziele nicht erreichen können.
Leider muss man feststellen, dass die Politik in den letzten Legislaturperioden der Kriminalpolizei zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt hat, obwohl sie von der Fachlichkeit und vom BDK NRW in diesem Punkt warnend beraten wurde.
Im Ergebnis muss man feststellen, dass die Kriminalpolizei NRW im Gegensatz zu ihren anderen Partnerdirektionen nicht mehr in der Lage ist, vollumfänglich ihren gesetzlichen Auftrag im Rahmen der „Zuarbeit“ für die Justiz zu erfüllen.
Der Abwärtstrend bei der Kriminalpolizei hat schon längst eingesetzt, ist nicht mehr aufzuhalten, sondern nur noch zu verlangsamen. Ein Umschlagen in eine reaktive Ausrichtung ist erst dann zu erwarten, wenn die Politik unliebsame und mit Widerstand im vorpolitischen und politischen Raum einhergehende Entscheidungen trifft. Diese Entscheidungen müssen auch im Haushalt 2023 und fortlaufend ihre Umsetzung finden. Dabei wird nicht verkannt, dass der Innenminister bereits zum Ende der letzten Legislaturperiode die Landesarbeitsgruppe IPK (Initiative ProK) ins Leben gerufen hat. Erste Impulse für die Kriminalpolizei sind erkennbar.
Der BDK NRW begrüßt die von der Landesregierung mit finanziellen Ressourcen unterlegte Initiative für 3000 Einstellungsermächtigungen.
Allerdings hat sich der Arbeitsmarkt zu einem Arbeitnehmermarkt gewandelt. Unternehmen ebenso wie der „Konzern“ Polizei NRW müssen sich überlegen, was sie Bewerbern anbieten können.
Neben der sinkenden bzw. mittelfristig sich auf niedrigem Niveau stabilisierenden Anzahl von Absolvierenden mit Abitur kommt verschärfend hinzu, dass derzeit ein massiver Wertewandel zu bemerken ist. Nach der Ansicht von Prof. Dr. Andreas Gourmelon wird eine veränderte Einstellung zur Erwerbsarbeit durch die veränderten Arbeitsmarktbedingungen und die massive Werbung um Nachwuchskräfte ausgelöst. Es werden schon früh in der beruflichen Karriere Arbeitszeitmodelle bevorzugt, die eine work-life-balance zulassen. Schon der Weibler - Bericht hat aufgezeigt, dass täglich nur 75 % des Personals der Polizei NRW für den aktiven Dienst zur Verfügung stehen, was zu verdeckten Abgängen von Personal führt.
Der BDK NRW fordert:
- Aufstockung des Anteils der PVB im Bereich Direktion Kriminalität zur Bekämpfung der Allgemeinkriminalität und den Fachdienststellen
- Aufstockung der Sockelstellen PVB in den Dienststellen der Organisierten Kriminalität
- Etablierung eines Fachkonzeptes zur Einführung des Berufsbildes Kriminalfachangestellte für Regierungsbeschäftigte zur Entlastung der PVB in der Direktion K
- Erhöhung der Planstellen der Laufbahngruppe 2.2. mit einhergehender Möglichkeit in der B-Besoldung
- Anpassung der Landesobergrenzen Verordnung NRW
- Monetäre Anreize für eine Aufgabenübernahme in der Direktion Kriminalität
Ohne weitreichende Schritte in Besoldungsfragen, der Frage von Vereinbarkeit von Beruf - und Familie und der Schaffung attraktiver Arbeitswelten wird die Personalgewinnung für den öffentlichen Dienst gemessen an dem zur Verfügung stehenden Potentials auf dem Arbeitsmarkt ein schwieriges Unterfangen.