Landtag beschließt streitbares Besoldungsanpassungsgesetz 2016 und 2017

10.06.2016

Auf seiner Sitzung am 9. Juni 2016 hat der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern die Besoldungsanpassungen für die Jahre 2016 und 2017 beschlossen.
Landtag beschließt streitbares Besoldungsanpassungsgesetz 2016 und 2017

Wie leider schon zu erwarten war, hat unser Landtag die Ergebnisse des Tarifabschlusses für die Bundesländer vom Frühjahr 2015 nur zeitversetzt übernommen. So erhalten die Beamten und Richter im Nordosten erst ab dem 1. September 2016 (statt dem 1. März 2016) eine lineare Lohnerhöhung in Höhe von 2%, mindestens aber 65,00 Euro. Und wiederholt wird den anstehenden Tarifverhandlungen 2017 vorgegriffen, zum 1. Juni 2017 wird die Beamtenbesoldung in MV um 1,75% angehoben.

Damit steigt die Besoldung nach unserer Auffassung nicht nachvollziehbar wieder nur zeitverzögert und mehrt den wohl nicht unbegründeten Ruf der Beamten als Melkvieh der Nation. Und mit der gewollten Abkopplung der Beamten von den Ergebnissen der Tarifverhandlungen 2017 wird die Kluft zwischen den tariflichen und besoldeten Beschäftigten – offenbar sehr bewusst - weiter geschürt.

Die Einschränkungen demokratischer Spielregeln wie der Wegfall einer mündlichen Anhörung der Betroffenen im Zuge der Beratungen des Finanzausschusses zur Anpassung der Landesbesoldung sowie die Einschätzung, dass „die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in M-V durchweg zu den Spitzenverdienern“ gehören“ zeigen, dass unsere mit viel Vertrauensvorschuss gewählten Volksvertreter unseres Erachtens vielleicht die viel zitierte Bodenhaftung verloren und das Prinzip der Alimentation von Beamten völlig falsch verstanden zu haben. Beschäftigte des einfachen, mittleren oder auch des gehobenen Dienstes gehören allenfalls zu den unteren und mittleren Verdienern in Mecklenburg-Vorpommern. Sollte es sich bei ihnen doch tatsächlich um Spitzenverdiener handeln, müsste sich der Mindestverdient in MV auf einem erbärmlichen und gesetzlich nicht erlaubten Niveau bewegen.

Wir können der Bewertung des geschätzten Kollegen Dietmar Knecht vom „dbb“ nur beipflichten. Das beschlossene Besoldungsanpassungsgesetz für MV ist eine riesige Enttäuschung.

Gleichzeitig warnen wir davor, dass derartig finanziell offenbar nicht nachvollziehbare Gesetzte unmittelbar vor einer heftig umstrittenen Landtagswahl lediglich den politischen Außenseitern helfen werden.

Wir meinen, dass Personalfragen und eine angemessene Besoldung über Jahre und Jahrzehnte sträflichst vernachlässigt worden sind. Es scheint bereits fünf nach zwölf zu sein, retten wir uns gemeinsam aus dem unaufhaltsamen Niedergang. Beamte sind keine unliebsamen Schmarotzer, sie leisten ihren Beitrag im Sinne des Grundgesetzes, mit den in allen Berufen gewöhnlichen Abweichungen nach oben und leider auch nach unten. Gerade der „gewöhnliche“ Ermittler, der Streifenbeamte oder der Feuerwehrmann sind garantiert keine Spitzenverdiener, eher wohl SPITZENDIENSTLEISTER!