Landtag beschließt Besoldungsänderungen und ignoriert dabei die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes

26.01.2018

Auf seiner Sitzung am 24. Januar 2018 hat der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern die aktuelle Besoldungsanpassung für Beamte beschlossen und verabschiedet.
Landtag beschließt Besoldungsänderungen und ignoriert dabei die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes

Unsere Volksvertreter legten dabei fest:

  • bis zum 31.12.2022 wird die Besoldungsanpassung weiter um 0,2% verringert, um die Versorgungslücke aufzubauen

  • für das Jahr 2017 bleibt es bei der bereits vom Landtag beschlossenen Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge um 1,75 Prozent zum 1. Juni 2017

  • zum 1. Januar 2018 erfolgt eine Erhöhung von 2,15 Prozent. Abweichend davon werden die Grundgehaltssätze auf dem Stand vom 31. Mai 2017 um 65,00 Euro angehoben und dann um 2,15 Prozent erhöht, soweit dies für die Beamtinnen und Beamten günstiger ist

  • von 2019 bis 2022 sollen die Tarifergebnisse zeit- und inhaltsgleich auf die Landesbeamten übertragen werden, sofern sich die finanzielle Lage des Landes nicht einschneidend ändert

  • für das Weihnachtsgeld gilt ab 2018 die lineare Erhöhung von Besoldung und Versorgung (hier der Gesetzentwurf)

Soweit die nackten Zahlen, die keine Überraschungen darstellen und schon lange als Absichtserklärung bekannt waren. Beispielgebend und fortschrittlich für MV sind die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme von Tarifergebnissen, wie es auch in der Pressemitteilung des Finanzministeriums Nr. 4/18 vom 24. Januar 2018 zu lesen ist. Bis hierher kann die Beamtenschaft im Nordosten durchaus frohlocken und den Landtagsbeschluss begrüßen.

Aber schon die Überschrift der Pressemitteilung des Finanzministeriums „Besoldungskompromiss entlastet künftige Generationen“ lässt nichts Gutes ahnen. Denn die Besoldungsanpassung wurde in unverständlicher und nicht nur nach unserer Auffassung die geltende, höchstrichterliche Rechtsprechung völlig ignorierende Art und Weise beschlossen. Mit der Besoldungserhöhung nach dem Vorbild der Tarifbeschäftigten wurde eine zusätzliche Versorgungsrücklage für anstehende Beamtenpensionen verabschiedet, deren missbräuchliche Verwendung die betroffenen Beamtinnen und Beamten auf die Palme treibt.

Wie wir bereits berichteten, hat das Land MV in Erwartung von zwei Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes von Klagen sächsischer Beamter zu unrechtmäßig vorenthaltenden Teilen der Besoldung in den Jahren 2008 und 2009 etwa 44 Millionen Euro zurückgelegt, da die Klagegründe 1:1 in Meck-Pomm galten und gelten. Doch als das höchste deutsche Gericht den beiden Klägern aus Sachsen wie erwartet Recht gab, schaltete das hiesige Finanzministerium plötzlich auf stur. Obwohl die Klagen aus Sachsen gleiche Inhalte und Voraussetzungen besitzen wie hier, werden nunmehr die schon für die Nachzahlungen angesparten Gelder nach unserer Ansicht widerrechtlich und die Betroffenen regelrecht abstrafend als Versorgungsrücklage missbraucht. Und das auch noch unter dem Beifall von gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen und einigen Gewerkschaften! Geradezu grotesk und höhnisch klingt nach unserer Meinung daher die Aussage von Finanzminister Mathias Brodkorb: „Der einstimmige Beschluss des Landtages zeigt die Wertschätzung gegenüber der engagierten Arbeit, die die Beamtinnen und Beamten Tag für Tag leisten.“

Dazu sagt die Berufsvertretung der kriminalistisch Beschäftigten klar und eindeutig: Auf diese Art von Wertschätzung bezüglich der Nachzahlung verzichten wir gerne! Und darüber hinaus sei gesagt, dass die in den Jahren 2008 und 2009 um ihrer volle Besoldung offensichtlich betrogenen Beamtinnen und Beamten nichts dafür können, wenn frühere Landesregierungen eine ausreichende Versorgungsrücklage nicht bilden konnte oder wollte.

Finanzminister Brodkorb können wir zu seinem politischen „Erfolg“ nur gratulieren. Wer den beteiligten Gewerkschaften, besonders DGB und dbb für die „konstruktiven Verhandlungen“ jetzt danken kann, besitzt offensichtlich ein großes Überzeugungstalent, um den eigentlichen Vertretern der Betroffenen ein Paket zu verkaufen, dass sich in Teilen gegen diese richtet.

Wir folgern daraus, dass Vorsicht bei Geschenken vom Finanzminister Brodkorb geboten scheint und raten zu offenen Augen bei der Wahl der Gewerkschaft oder des Dachverbandes!

Und wieder zum Schluss ein offensichtliches Schmankerl. Die bereits zitierte Pressemitteilung unseres Finanzministeriums spricht von einem „Urteil des sächsischen Verfassungsgerichts, das Regelungen zur Besoldungsanpassung aus dem Jahr 2010 für nicht verfassungskonform erklärte“. Entweder liegen hier eindeutige Irrtümer vor oder der Leser wurde bewusst mit „alternativen Fakten“ konfrontiert. Um zu berichtigen sei gesagt, dass es sich um zwei Urteile handelt, beschlossen vom Bundesverfassungsgericht zu falschen Regelungen aus den Jahren 2008 und 2009.

Wir glauben selbstredend an den Irrtum.

Für Rückfragen:

Ronald Buck

0171-1440304

ronald.buck (at) bdk.de