Landesvorsitz des BDK LV Bayern im Bayerischen Innenministerium bei der Abteilung C3 (Personal)
19.01.2023
Die Haushaltplanungen für 2023 stehen an. Vermutlich bis zum Juni 2023 soll der neue Haushalt im Bayerischen Landtag verabschiedet werden, so dass im Juli 2023 die genehmigten Dienstpostenhebungen verteilt werden könnten. Im Vorfeld wurde bereits signalisiert, dass ca. 100 Möglichkeiten für Dienstpostenhebungen im Polizeibereich zur Verfügung stehen werden. Grundsätzlich sollten Verbesserungen der Dienstpostenstruktur im Beamtenbereich bei der Besoldungsgruppe A 12 und im Tarifbereich im Allgemeinen erfolgen. Wie in der Vergangenheit, durch den BDK hart erkämpft, sollen auch die neuen Dienstpostenhebungen paritätisch zwischen S u. K verteilt werden. Durch Zugeständnisse der Staatsregierung im Kultusbereich, Besoldungsamt A 13 im Grundschullehrerbereich, wurde der „Dienstpostenhebungstopf“ im Polizeibereich noch etwas erhöht. Nun können zusätzliche Dienstpostenhebungen in der 3. und 4.QE erfolgen.
In einem wie immer sehr offenen und konstruktiven Gespräch konnten wir unsere Forderungen wie folgt darstellen:
Tarif
Im Bereich der Tarifbeschäftigten finden wir es nicht zielführend, einzelne Gruppen herauszufiltern, da die Einkommensschere zwischen den Tarifbeschäftigten und den Beamten nicht nur aufgrund der "amtsangemessenen Alimentation" immer weiter auseinander geht.
Im Gegenteil, die Tarifbeschäftigten der unteren Gruppen nähern sich immer weiter dem Niveau des Grundversorgungsempfängers (Bürgergeld) an - die Erhöhung des Grundbetrages des neu eingeführten Bürgergeldes ist dabei noch gar nicht mit eingerechnet. Deshalb fordern wir in diesem Bereich eine deutliche Anhebung für den gesamten Tarifbereich. Noch vorhandene Tarifstellen der Wertigkeit E3 u. E4 sollten gehoben werden. Ziel muss es sein im Tarifbereich grundsätzlich Stellen der Wertigkeit E6 als niedrigste Einstiegsgruppe auszuweisen.
Kriminalpolizei
Die Fachkarriere in der Kriminalpolizei ist und bleibt eine Kernforderung des BDK. In den letzten Jahren wurden Verbesserungen für die 2. QE erreicht, die wir begrüßen. Ebenso gab es durch die Polizeistrukturreform Verbesserungen für Spitzenämter der 4. QE. Jetzt ist es an der Zeit, im Bereich der Kriminalpolizei über die Stellensituation in den Besoldungsgruppen A12 und A13 in der 3. QE sowie bei A16 in der 4. QE in den Dialog zu treten.
Führungskräfte und Sachbearbeiter brauchen attraktive Perspektiven, deshalb fordern wir nachfolgende Stellenhebungen:
-Fortführung des Hebungsprogrammes für Sachbearbeiter Einsatz (K- u. S-Bereich) nach A12.
-Fortführung des Hebungsprogrammes der stellv. Leiter K1 und stellv. Leiter K3 nach A12/13. Ins Hebungsprogramm sollen noch weitere stellvertretende Kommissariatsleiter mit aufgenommen werden.
-Fortführung der Etatisierung von Kommissariaten K6 Fahndung und eigenständigen Kommissariaten zur Vermögensabschöpfung. Hier sind die Verbände in der Bringschuld eine entsprechende Organisationsänderung durchzuführen.
-Für herausragende oder besonders qualifizierte Sachbearbeiter fordern wir Dienstposten in A12/13. Beziehungsweise mindestens eine schnellere Durchbeförderung ins Besoldungsamt A 11/12.Den Leistungsträgern in der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung, vor allem in den Sonderlaufbahnen Cybercrime und WIKRI wird dadurch die Möglichkeit geboten, entsprechend ihrer Leistung und Aus- und Fortbildung entlohnt zu werden.
-Hebung der Leiter Kriminalpolizei nach A16. In der 4. QE darf nicht nur die Führungsspanne ausschlaggebend für die Stellenbewertung sein, sondern auch die fachliche Verantwortung. Wir fordern deswegen die deutliche Erhöhung der Stellenanteile in A16 – insbesondere für die Kriminalpolizei.
Schutzpolizei
Hier halten wir nachfolgende Stellenhebungen für zwingend:
-Fortführung der Hebung bereits etatisierter Sachbearbeiter Einsatz nach A12.
-Hebung der Leiter der Polizeistationen nach A12/A13, am Beispiel der PSt Oberstaufen u.a.
-Hebung der stellv. Leiter der Polizeistationen nach A11/A12, am Beispiel der PSt Oberstaufen u.a.
Unterbringungsmöglichkeiten für z.B. nicht mehr schichtdienstfähige Kollegen und Kolleginnen
In vielen Bereichen (insbesondere in den Ballungsräumen) verstärkt sich zunehmend der Druck von Umsetzungsbewerbern, die aus dem langjährigen Schichtdienst – vor allem aus gesundheitlichen Gründen – in Tagesdienstfunktionen wechseln wollen.
Sonstiges
Außerhalb der anstehenden Hebungsverhandlungen machten wir das Ministerium wiederholt darauf aufmerksam, dass im Bereich der "Modularen Qualifizierung" (A13/14) ein massives Ungleichgewicht bei den Aufstiegsmöglichkeiten zwischen der Schutzpolizei und der Kriminalpolizei vorliegt. Auch wenn die Präsidien diese Dienstposten verteilen, so ist das Ministerium gefordert, für eine gleichgerechte Verteilung zu sorgen. Im Bereich der Kriminalpolizei stehen z.B. die stellv. KPI-Leiter auf der Fläche, u.a. für solche Dienstposten zur Verfügung.
Unsere Forderungen zur Umsetzung sind keineswegs überzogen und wurden übereinstimmend zur Kenntnis genommen. Die Entscheidungen hierzu werden nach Anhörung der Verbände und der anderen Gewerkschaften fallen., wir freuen uns bereits auf konstruktive Gespräche dazu im Vorfeld.
Robert Krieger
Landesvorsitzender BDK Bayern