Landesregierung "bessert" Besoldungsdiktat zum 01.06.2017 nach
03.05.2017
Großspurig wird nun von „einigen Tochtergewerkschaften des DGB“ in Niedersachsen verkündet, dass das Land Niedersachen bei der Besoldungserhöhung, besser gesagt dem Besoldungsdiktat, nun nachgebessert hat. Statt mickrigen 2,5 % zum 1.6. 2017 (übrigens 6 Monate später als der "Bundesabschluss") gibt es jetzt quasi als Untergrenze der Erhöhung den Mindestbetrag von 75 Euro (brutto).
Es bleibt aber bei 2,0% zum 01.06.2018. Auch dieses Besoldungsdikat (4. Wiederholung durch die neue rot/grüne Landesregierung) ist damit erneut abgekoppelt von dem Ergebnis auf Bundesebene.
Offensichtlich glauben einige Leute im Land Niedersachsen, dass man die Vorgeschichten zu diesem dritten und vierten Besoldungsdiktat vergessen machen kann. Niedersachsen fällt im Bundesvergleich immer weiter zurück und wird dadurch immer unattraktiver als öffentlicher Arbeitgeber. Zumal es weiterhin an Sonderzahlungen mangelt und es immer noch ein unnötiger "Eigenanteil" an der Heilfürsorge in Höhe von 1,3 % des jeweiligen Eingangsgrundgehaltes der erreichten Besoldungsgruppe zu zahlen gilt.
Ganz zu schweigen von den überbordenden Beförderungswartezeiten zum Oberkommissar/in von bis 15 Jahren und mehr! Wertschätzung im Rahmen der Mantra mäßig vorgetragenen Strategie 2020 sieht für den BDK in Niedersachsen anders aus.
Der geschäftsführende Landesvorstand!