Landespolizei benennt Ansprechpartner für Opfer von homo- und transphober Gewalt – und weiter
04.05.2017
Diese Ansprechpartner sind im Sinne der Mitteilung im polizeilichen Intranet die zuständigen Koordinatoren des im Jahre 2015 vom Landtag beschlossenen „Landesaktionsplanes für die Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in MV“. Sie sollen
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die entsprechende polizeiliche Aus- und Fortbildung weiter entwickeln,
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Polizeibeamtinnen und –beamte im Umgang mit lesbischen, schwulen, bisexuellen, transgenderisch, transsexuell oder intersexuell lebenden Mitmenschen (LSBT*I) sensibilisieren,
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die Toleranz innerhalb der Polizei sichern und erhöhen,
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konsequent gegen Verstöße vorgehen,
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sich an den bestehenden Netzwerken beteiligen und
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die Öffentlichkeit sensibilisieren.
Also eine gute, runde Sache?
Leider wohl eher nicht. Die Ansprechpartner sind höhere Beamte direkt in den Präsidien und arbeiten beide auf dem gleichen Dienstposten, nur in verschiedenen Behörden. Wir zweifeln nicht das polizei-fachliche Können oder die Führungseigenschaften dieser Dienstposteninhaber an, doch schon die Benennung funktionsgleicher Stelleninhaber lässt vermuten, dass hier nicht nach unabdingbaren Gesichtspunkten wie Freiwilligkeit, Sensibilität im Umgang mit den Betroffenen, Kompetenz bei diesem nicht üblichen Thema in unserer Landespolizei oder schon bestehenden Kontakten zu Netzwerken von LSBT*I entschieden worden ist.
Der nach unserem Ermessen etwas dürftigen Meldung im Intranet unserer Landespolizei ist nicht zu entnehmen, ob außer dem schon erwähnten Landesaktionsplan auch schon eine konzeptionelle Unterlegung für die künftige Arbeit der benannten Ansprechpartner erfolgt ist. Es reicht nach unserer Auffassung nicht aus, ein so wichtiges Vorhaben wie die Gleichstellung aller (erlaubten) sexuellen Orientierungen im Rahmen der polizeilichen Arbeit anzuordnen und dann wie vielfach gewohnt einfach laufen zu lassen. Übrigens finden sich die betroffenen Kolleginnen und Kollegen unserer Landespolizei nicht ausdrücklich in der erwähnten Meldung wieder. Und weshalb sind Ansprechpartner in den übergreifenden, aber auch nicht allen Behörden benannt? Wo bleiben die Ansprechpartner in den Flächendienststellen unseres Landes, die direkter und effektiver agieren könnten? Weshalb gibt es keine Koordinatoren in den zwölf Inspektionen oder den Revieren und Kommissariaten? Weshalb sind die Bereiche Wasserschutz, Bereitschaft oder Landeskriminalamt ausgeblendet?
Die offenen Fragen und Darstellungen lassen nach unserer Auffassung zumindest die Tendenz erkennen, dass ein wichtiges Anliegen eher oberflächlich umgesetzt und ein Beschluss mehr oder weniger abgehakt wird. Die Erfahrungen schon beim Umgang mit der Gleichstellung von Frauen lassen vermuten, dass auch hier ein sehr langwieriger und zähfließender Prozess begonnen hat, der ohne die aktive Mitwirkung der Protagonisten nie oder nur sehr spät umgesetzt werden kann. Wir helfen mit unseren bescheidenen Mitteln gern, da eine sachliche und aufgeschlossene Öffentlichkeitsarbeit bei der Zielerreichung sicherlich sehr von Vorteil sein wird. Wir bieten dabei unsere Hilfe freiwillig an. Parlament, Landesregierung und das Fachministerium sind jedoch eindeutig in der Pflicht, die ihnen nicht zuletzt unser Grundgesetz besonders mit den Artikeln 1 und 2 vorschreibt.