Landesfamilienpass 2024
14.01.2024
Angebot erweitert, Berechtigte können ihn jetzt beantragen.
Der Landesfamilienpass ist nicht einkommensabhängig ausgestaltet, sondern richtet sich an mehrere Zielgruppen:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern inhäuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigendenKind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind,
- Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einemkindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Wohngeldberechtigte,
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten undmit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Seit 2019 lassen ich beispielsweise auch Omas und Opas als Familienbegleiter eintragen, die dann gemeinsam mit den Kindern die Angebote wahrnehmen können.
2024 wurde das Angebot weiter ausgebaut.
Die Beantragung erfolgt beim Bürgermeisteramt der Wohnsitzgemeinde.
Externe Links:
- Pressemitteilung baden-wuerrtemberg.de vom 27.12.2023
- Informationsseite des Sozialministeriums direkt zur Kurzinfo