Landesfamilienpass 2023
02.01.2023
Der Pass ist für berechtigte Familien bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhältlich.
„Mit dem Landesfamilienpass erhalten Kinder und ihre Bezugspersonen auch im kommenden Jahr vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen spannenden Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg“, schreibt die Landesregierung.
Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig, sondern ist an andere Voraussetzungen geknüpft:
Voraussetzungen
Folgende Personengruppen mit ständigem Wohnsitz in Baden-Württemberg können den Familienpass nutzen:
- Familien mit mindestens drei Kindern, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit einem schwerbehinderten Kind (Grad der Behinderung von mindestens 50), für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht und mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Hartz IV-berechtigt sind und die mit ein oder zwei Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht
- Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Bildquelle Titelbild: Landesregierung, Mitteilung vom 22.12.2022
Externe Links:
- Landesregierung, Mitteilung vom 22.12.2022
- Service-BW, Antrags- und Informationsseite