Landesfamilienpass 2021
11.07.2021
Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig. Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhält man auf Antrag beim eigenen Bürgermeisteramt. Dort gibt es auch weitere Auskünfte über eventuelle kommunale Familienpässe und -ermäßigungen.
Landesweiter Pass: Einen Landesfamilienpass können Familien beantragen, wenn sie mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkindern) in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass bereits bei einem kindergeldberechtigenden Kind, wenn sie mit diesem zusammen in einem Haushalt leben. Dies gilt auch für Familien, die mit einem schwerbehinderten Kind zusammenleben, Kinderzuschlag beziehungsweise Hartz-IV-Leistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.
Externe Links:
- Baden-Württemberg.de, „Landesfamilienpass 2021 mit neuen Angeboten“, 07.07.2021
- Weitere Informationen: Seite des Sozialministeriums Baden-Württemberg