Landesfamilienpass 2019 – neue Möglichkeiten

23.02.2019

Landesfamilienpass vergünstigt Eintritt bei viele Attraktionen in Baden-Württemberg. Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig.
Landesfamilienpass 2019 – neue Möglichkeiten

Durch eine Änderung können jetzt auch Personen profitieren, die nicht mit den Kindern in einer häuslichen Gemeinschaft leben. So können beispielweise der Opa oder eine Patentante in den beantragten Pass eingetragen werden.

Antragsberechtigt sind:

  • Alleinerziehende mit einem kindergeldberechtigtenKind, die zusammen in einem Haushalt leben.
  • Familien mit einem schwerbehinderten Kind oder mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die zusammen in einem Haushalt leben.
  • Familien ab einem Kind, wenn sie Leistungen nach SGB II oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

 

Quelle: Ministerium für Soziales und Integration, Meldung vom 20.12.2018