Landesbeamte versus Landesfinanzminister – eine unendliche und wohl nicht sehr saubere Geschichte

05.02.2018

Am 3. Februar konnten wir auf der MV-Seite des “Norddeutschen Rundfunks” (NDR 1 Radio MV) lesen, dass sich unsere Beamtinnen und Beamten gegen Finanzminister Mathias Brodkorb wehren.
Landesbeamte versus Landesfinanzminister – eine unendliche und wohl nicht sehr saubere Geschichte

Natürlich geht es um die bislang ausgebliebene Nachzahlung der zu Unrecht einbehaltenen Besoldungszahlungen (Differenz Ost-West-Niveau) aus den Jahren 2008 und 2009, die alle beamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Landesverwaltung ab dem damaligen Amt A 10 der Bundesbesoldungsordnung betraf. Das widerrechtliche Prozedere der willkürlichen Einbehaltung 2008 und 2009 tangierte alle ostdeutschen Bundesländer, 2017 hatte auch Baden-Württemberg eine ähnliche Regelung erlassen. Ebenfalls 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht zwei Klägern aus Sachsen Recht gegeben, die gegen die deckungsgleiche Vorgehensweise im Bundesland Sachsen gerichtlich vorgegangen waren. Und, Baden-Württemberg und Sachsen zahlen die zu Unrecht einbehaltenen Differenzbeträge an alle Betroffen nach.

Wie der NDR nun schreibt, haben bereits mehr als 200 Beamtinnen und Beamte gegen die Entscheidung des Landesfinanzministers, die Nachzahlung nicht zu gewähren, Widerspruch eingelegt. Seit der Bekanntgabe des höchstrichterlichen Urteils wehrt sich Minister Brodkorb gegen eine Nachzahlung, da nach seiner Auffassung die entsprechenden und schon zitierten Urteile in MV nicht gelten würden. Dank der etwas verwirrenden Rechtslage scheint das formal so zu sein. Nur vergisst Herr Brodkorb, dass die Richterinnen und Richter in Karlsruhe einen Verfassungsverstoß festgestellt haben, und dieser ist auch in Mecklenburg-Vorpommern begangen worden. Die Uneinsichtigkeit von Finanzminister Brodkorb zwingt jetzt vermutlich die Betroffenen, ebenfalls den Rechtsweg zu beschreiten und Karlsruhe notfalls ein identisches Urteil zu fällen. Hoffentlich vergessen die Kläger oder Musterkläger dann nicht, von den Verantwortlichen im Landesfinanzministerium Regress bzw. eine Verzinsung der Nachzahlung zu fordern. Gerade wegen der gleichen Rechtslage in Mecklenburg-Vorpommern und den übrigen ostdeutschen Ländern sowie dem seit 2017 amtlich festgestellten Verfassungsverstoß kann sich nach unserer Auffassung dort niemand mehr herausreden.

Soweit die Peitsche des Ministers. Als beruhigendes Zuckerbrötchen soll es dafür für alle Beamtinnen und Beamten im bevorstehenden März eine kleine Einmalzahlung geben. Wobei die von der Lohneinbehaltung betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur etwa 1/12 der ihnen zustehenden Summe “geschenkt” bekommen würden. Doch wir wollen diese Einmalzahlung nicht verteufeln. Sie soll allen Beamtinnen und Beamten zu Gute kommen und stellt neben der später sicherlich erfolgenden, höchstrichterlich verordneten Nachzahlung eine gute Sache dar. Also bitte, Herr Brodkorb.

Das der NDR zur Begründung unserer Chancen ausgerechnet den “Deutschen Beamtenbund” (dbb) und die “Gewerkschaft der Polizei” GdP heranzieht, ist nach unserer Meinung mehr als verwunderlich und verwässert offenbar die Tatsachen. Schließlich haben neben anderen der dbb als Dachorgansiation und die GdP als Gewerkschaft dem für viele Betroffene unerträglichen “Kompromiss” mit dem Finanzministerium zugestimmt. Lediglich der hiesige Deutsche Richterbund und wir als Berufsvertretung haben nach unserer Wahrnehmung diesen “Kompromiss” kritisiert und sogleich Muster-Widerspruchsschreiben vorbereitet. Das die kompromissbereiten Beteiligten jetzt ebenfalls gegen den strittigen Teil dieser Abmachung mobil machen, dürfte einzig dem Druck der Mitglieder geschuldet sein.

Zumindest in der Polizei stehen die Wahlen zu den neuen Personalräten bevor. Wir hegen die Hoffnung, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am 16. Mai 2018 auch über diesen in Teilen höchst strittigen Kompromiss zwischen den gewerkschaftlichen Dachorganisationen, den anderen Polizeigewerkschaften und dem Finanzministerium abstimmen.

 

Für Rückfragen:

Ronald Buck

0171-1440304

ronald.buck (at) bdk.de