Landesamt für Verfassungsschutz BW erklärt „Alternative für Deutschland Landesverband Baden-Württemberg“ zum Beobachtungsobjekt

24.07.2022

Vorstellung des LfV BW-Jahresberichts 2021 am 14.07.2022
Landesamt für Verfassungsschutz BW erklärt „Alternative für Deutschland Landesverband Baden-Württemberg“ zum Beobachtungsobjekt
LfV BW

„Das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg wird den Landesverband der Alternative für Deutschland in Baden-Württemberg fortan beobachten. Das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg bearbeitet den AfD-Landesverband im Phänomenbereich Rechtsextremismus nun als Beobachtungsobjekt – als Verdachtsfall. Es liegen tatsächliche Anhaltspunkte vor, die den Verdacht begründen, dass die AfD eine rechtsextremistische Bestrebung ist, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet“, gab der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl bekannt.“, so lautete die Nachricht in der Pressemeldung zur Vorstellung des LfV-Jahresberichts 2021.

Ausgangspunkt war dabei u.a. die Einstufung der Gesamtpartei AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall seitens Bundesamt für Verfassungsschutz, die 2021 bekannt gegeben und mit Urteil des VG Köln vom 08.03.2022 bestätigt wurde. Hinzu kam die Analyse des „Wahlprogrammes, [von] Positionen und Äußerungen von Führungspersonen sowie personelle Entwicklungen“. Eine Feststellung dabei „Unter anderem der dort vertretene ethnisch homogene Volksbegriff steht im Widerspruch zu zentralen Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.“

 

„Das ist eine weitere richtungsweisende Entscheidung in Sachen Alternative für Deutschland, dieses Mal auf baden-württembergischer Landesebene. Ich sehe uns in unserem Kurs und in unserer langjährigen BDK BW-Beschlusslage bestätigt, die AfD nicht als politischen Partner zu sehen und großen Abstand zu halten. Das Handeln einiger Abgeordneter, der Sprachgebrauch im Parlament, all das waren und sind deutliche Zeichen. Ich freue mich über die Entscheidung des LfV Baden-Württemberg. Einmal mehr muss nun mindestens allen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes klar sein, dass eine Mitgliedschaft in der AfD unvereinbar ist mit dem eigenen Arbeitsplatz.“, ordnet Landesvorsitzender Steffen Mayer die Entscheidung ein. 

 

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