Lagebild Partnerschaftsgewalt 2021 des BKA
24.11.2022
Mindestens in 115.342 Fällen sind Frauen Opfer von zum Teil schweren Gewalttaten durch ihre Partner oder Ex-Partner geworden. Das Dunkelfeld in diesem Deliktsbereich wird als enorm eingeschätzt. Dramatisch hoch sind auch weiterhin die Zahlen der Tötungsdelikte an Frauen durch ihre Partner oder Ex-Partner. 113 Frauen wurden 2021 innerhalb oder nach Beziehungen getötet, in 369 registrierten Fällen versuchte ein Mann seine Partnerin oder Ex-Partnerin zu töten. Wenngleich die Fallzahlen insgesamt leicht rückläufig sind, kann dennoch keine Entwarnung gegeben werden.
„Für eine moderne, freiheitliche und gleichberechtigte Gesellschaft sind diese Zahlen weiterhin ein Armutszeugnis.“, so Marina Hackenbroch, stellvertretende Bundesvorsitzende des BDK.
Der Polizei kommt in diesem Bereich natürlich besondere Verantwortung zu, der durch motivierte und engagierte Kolleginnen und Kollegen tagtäglich Rechnung getragen wird. Dennoch kann die Polizei dieses Problem keinesfalls alleine lösen.
Für einen ganzheitlichen Gewaltschutz braucht es natürlich die umfassende Anwendung der Gesetzgebung zum Opferschutz, ebenso wie es konsequente und angemessene strafrechtliche Konsequenzen für Täter geben muss. Darüber hinaus werden auch bundesweit und flächendeckend Programme für Täterarbeit benötigt, um bei gewalttätigen Verhaltensweisen intervenieren zu können.
Gewaltschutz für Frauen beginnt darüber hinaus aber bereits bei geschlechtergerechter Erziehung, der Abkehr von tradierten Rollenverständnissen und der gezielten Erziehung zu Gewaltfreiheit, gerade für Männer und Jungen.
„Wir müssen anerkennen, dass Gewalt gegen Frauen und Mädchen durch Männer weiterhin fester Bestandteil unserer Gesellschaft ist. Diese Gewalt ist immer Ausdruck und Folge von gesellschaftlichen Machtverhältnissen und patriarchalen Strukturen. Polizeiliche Maßnahmen können immer erst ansetzen, wenn es eigentlich schon zu spät ist.“, so Hackenbroch weiter.
Das Lagebild enthält die Ankündigung, dass BMFSFJ, BMI und BKA eine eigenständige nationale, geschlechterübergreifende Opferbefragung zu Gewalterfahrungen durchgeführt werden soll, was der BDK ausdrücklich begrüßt, um das Dunkelfeld gerade in diesem Deliktsbereich aufzuhellen.
Der BDK setzt sich weiterhin dafür ein, dass Gewalt im sozialen Nahraum und Gewalt gegen Frauen und Mädchen ein Schwerpunkt der polizeilichen und politischen Aufgabenerledigung wird.