LAG Schleswig-Holstein zur Kündigung bei wiederholter Unpünktlichkeit
21.01.2021
LAG SH, Urteil vom 31.08.2021, Az. 1 Sa 70 öD/21. Schlagworte: Kündigung, Verhaltensbedingte Kündigung, Abmahnung.
Leitsätze:
- Kommt ein Arbeitnehmer an drei von vier aufeinander folgenden Arbeitstagen erheblich zu spät oder gar nicht zur Arbeit, kann dies je nach den Umständen des Einzelfalls den Rückschluss auf ein hartnäckiges und uneinsichtiges Fehlverhalten zulassen, sodass er vor Ausspruch einer Kündigung keiner ausdrücklichen Abmahnung mehr bedarf.
- Eine ordentliche Kündigung ist sozial gerechtfertigt, wenn wegen der ersten Verspätung ausdrücklich eine mündliche Abmahnung erteilt wurde, auch wenn das Arbeitsverhältnis bereits mehr als 13 Jahre bestanden hat.
Fundstelle(n):
- Entscheidung auf openjur.de
- Besprechung auf Haufe, 19.10.2021: „Unpünktlichkeit rechtfertigt die Kündigung“
- Besprechung auf Rechtslupe, 08.10.2021: „3x zu spät zur Arbeit“