LAG Nürnberg zur Pflicht des Arbeitnehmers auch während der Erkrankung an einer amtsärztlichen Untersuchung mitzuwirken
19.05.2020
Landesarbeitsgericht Nürnberg, Entscheidung vom 19.05.2020, Az. 7 Sa 304/19. Schlagworte: TV-L, Amtsarzt, Untersuchung, Arbeitsfähigkeit, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Leitsatz: Die Pflicht des Arbeitnehmers, an einer nach § 3 Abs. 5 TV-L zulässigerweise angeordneten amtsärztlichen Untersuchung mitzuwirken, entfällt nicht allein dadurch, dass der Arbeitnehmer am Tag der Untersuchung arbeitsunfähig erkrankt unter Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seines behandelnden Arztes.
Wir verweisen diesbezüglich auf einen Artikel des Bund-Verlags, der das Urteil aufgreift: https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Warum-der-Chef-eine-aerztliche-Untersuchung-anordnen-darf~
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