LAG Düsseldorf zur Erkrankung während einer tariflichen Freistellung
20.04.2021
Leitsatz: Ist ein Arbeitnehmer an einem Tag, für den ihm der Arbeitgeber eine Freistellung gemäß § 25 MTV gewährt hat, arbeitsunfähig erkrankt, so geht der Anspruch auf Freistellung nicht durch Erfüllung unter. Der Freistellungstag ist grundsätzlich nachzugewähren.
Ergänzung aus der u. a. Besprechung:
„LAG-Urteil: Tarifliche Freistellung ist mit Urlaub nicht vergleichbar
Das LAG Nürnberg entschied wie bereits die Vorinstanz, das Arbeitsgericht Bayreuth, zugunsten des Arbeitgebers. Der Mitarbeiter habe weder einen Zahlungs- noch einen erneuten Freistellungsanspruch als Ersatz für die krankheitsbedingt "verlorenen" Tage. In der Urteilsbegründung führten die Richter aus, dass der Arbeitgeber den Anspruch auf tarifliche Freistellung mit der Gewährung der drei freien Werktage voll und ganz erfüllt habe.“
Fundstelle(n):
- Entscheidung im Volltext auf openjur
- Ergänzende Besprechung auf haufe.de: „Kein Ersatz für Krankheitstage während der Freistellung“, 21.06.2021