LAG BW zur verhaltensbedingten Kündigung bei verspäteter Anzeige der Arbeitsunfähigkeit
25.11.2020
LAG BW, Urteil vom 25.11.2020, Az. 10 Sa 52/18. Schlagworte: Kündigung, Abmahnung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Leitsätze:
- Die schuldhafte Verletzung der sich aus § 5 Abs 1 Satz 1 EFZG ergebenden (Neben-)Pflicht zur unverzüglichen Anzeige der Fortdauer einer Arbeitsunfähigkeit kann - je nach den Umständen des Einzelfalls - einen zur Kündigung berechtigenden Grund im Verhalten des Arbeitnehmers i.S.v. § 1 Abs 2 Satz 1 KSchG darstellen.
- Es gibt kein Mindestmaß an Abmahnungen, bevor ein Arbeitgeber eine sozial gerechtfertigte Kündigung aussprechen kann.
- Nachträglich eingetretene Umstände können für die gerichtliche Beurteilung insoweit von Bedeutung sein, wie sie die Vorgänge, die zur Kündigung geführt haben, in einem neuen Licht erscheinen lassen.
Fundstelle(n):
- Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Entscheidung im Volltext