LAG BW zur Kündigung im Zusammenhang mit dem Verstoß gegen die Anzeigepflicht im Krankheitsfall
08.05.2019
LAG BW, Urteil vom 08.05.2019, Az. 10 Sa 52/18. Schlagworte: Kündigung, Entgeltfortzahlungsgesetz, Krankmeldung.
Leitsatz:
Auch bei einer fortdauernden Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitnehmer nach § 5 EFZG verpflichtet, dies gegenüber seinem Arbeitgeber anzuzeigen. Ein etwaiger Verstoß durch den Arbeitnehmer im Falle einer fortdauernden Erkrankung wiegt jedoch im Regelfall weniger schwer als eine fehlende oder verspätet erfolgte Anzeige bei der erstmaligen Erkrankung. Im Falle einer verhaltensbedingten Kündigung ist dies bei der im Rahmen von § 1 Abs. 2 KSchG durchzuführenden Interessenabwägung zu berücksichtigen.
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