LAG BW zur Ablehnung eines Bewerbers nach Erreichen der Regelaltersgrenze

03.03.2020

LAG BW, Urteil vom 03.03.2020, Az. 11 Sa 58/19. Schlagworte: Arbeitsrecht, Öffentlicher Dienst, Tarifvertrag, Bewerbung, Auswahlverfahren, Regelaltersgrenze, Renteneintrittsalter, Rente.
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Leitsatz: Ein öffentlicher Arbeitgeber darf die Bewerbung seines früheren Arbeitnehmers, dessen Arbeitsverhältnis aufgrund einer zulässigen tariflichen Altersgrenzenregelung mit ihm selbst endete, auch ohne dessen Einbeziehung in das Bewerberauswahlverfahren wegen dessen Ausscheidens aufgrund Erreichens der Regelaltersgrenze ablehnen, weil andernfalls der Sinn der zulässigen tariflichen Altersgrenze konterkariert würde. 

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