Länder-Beschäftigte bekommen 4,61 Prozent mehr Gehalt!
31.03.2015
Dies ist der hart umkämpfte Kompromiss:
Gehaltsplus von insgesamt 4,61 Prozent,
- davon zum 1. März 2015 eine Erhöhung um 2,1 Prozent sowie
- zum 1. März 2016 um 2,3 Prozent,
mindestens aber 75 Euro
- Bei der Altersversorgung konnten Eingriffe in die Leistungen abgewehrt werden. Allerdings müssen die Beschäftigten künftig höhere Zusatzbeiträge zahlen (gilt nicht für Hamburg).
Dies ist nicht der ganz große Wurf, aber unserer Ansicht nach eine gerade noch akzeptable Lösung.
Der nächste wichtige Schritt ist nun, dass die strukturellen Defizite des derzeitigen Tarifrechts bei den verbindlich für 2015 terminierten Verhandlungen zur Tarifpflege, beseitigt werden. Wir sind immer noch weit weg von gerechten Stellenbewertungen und einer angemessenen Bezahlung für Tarifbeschäftigte in der Kriminalpolizei. Weiterhin muss z.B. die sogenannte "kleine" EG 9/9S abgeschafft werden und damit die Erfahrungsstufe 5 für alle Beschäftigten in der Entgeltgruppe 9 möglich sein. Die stufengleiche Höhergruppierung muss durchgesetzt werden.
Der BDK begrüßt die unmittelbare Zusage der Länder Bayern, Hamburg und Rheinland-Pfalz für eine Übernahme des Tarifabschlusses auf den Beamtenbereich.
Um den Öffentlichen Dienst im Wettbewerb um gute und leistungsstarke Arbeitnehmer konkurrenzfähig zu erhalten, ist eine angemessene lineare Verbesserung der Einkommen auch in den nächsten Jahren unverzichtbar!