Künstlich erzeugte Bilder im Kampf gegen Kinderpornografie?
23.03.2018
Es ist uns eingangs wichtig, darauf hinzuweisen, dass hinter kinderpornografischem Material in aller Regel der sexuelle Missbrauch eines Kindes steht.
In einer Anfrage des Staatsanzeigers haben wir uns umfassend dazu geäußert - wir sind der Auffassung, dass nachdem die Rahmenbedingungen besprochen und erarbeitet worden sind, der Einsatz der sogenannte "Fake-Kinderpornografie" umgesetzt werden sollte.
Durch die zunehmende Verlagerung dieser Kriminalität in das Internet, ergeben sich für die Ermittlungsbehörden neue Herausforderungen und früher noch mögliche Ermittlungsmethoden fallen weg. Gerade die sogenannte Keuschheitsprobe macht es den Ermittlerinnen und Ermittlern der Kriminalpolizei schwer, in enstprechenden Kreisen zu ermitteln.
Hierzu BDK-Landesvorsitzender Steffen Mayer im Artikel:
„Die Technik bietet inzwischen die Möglichkeit, auf
Basis von biometrischen Daten, beispielsweise
Proportionen von Menschen in einem bestimmten Alter, sehr lebensnahe Bilder künstlich zu erzeugen, die tatsächlich eingesetzt werden könnten, um Zugang zu solchen Foren zu
erlangen. (...) Wir sind der Ansicht, dass Ermittlungsbehörden mit dem technischen Fortschritt einhergehend eine zeitnahe Anpassung der rechtlichen und taktischen Möglichkeiten
brauchen.“
Der Artikel ist in der Printausgabe des Staatsanzeigers, Ausgabe 11/2018 vom 23. März 2018 erschienen.