Kryptowährungen im Fokus der Kriminalität? - Die Blockchain als Chance
01.06.2023
P2P-Plattformen, Custodial und Non-Custodial Wallets, on- und off ramping, Seed-Phrase – Begriffe, die bei mir bislang nicht zum kriminalpolizeilichen Rucksackwissen zählten. Ähnlich mysteriös erschien mir die Tatsache, dass im Jahr 2008 ein Whitepaper unter dem Pseudonym Satoshi Nakamato das Licht der Welt erblickte, in dem erstmals nicht nur die Funktionsweise der Kryptowährung Bitcoin erläutert, sondern auch ein Konzept zur kryptografisch gesicherten Blockchain-Technologie beschrieben wurde. Mit dieser Erfindung war es erstmals möglich, Geld unter Nutzung des Internets zu versenden, ohne eine Bank oder einen Dienstleister wie PayPal als Zwischeninstanz einzubeziehen.
Während die Bemessung eines echten Bitcoin-Wertes in den Anfangszeiten noch nicht möglich war, etablierten sich im Laufe der folgenden Jahre bis zum heutigen Tag tausende weitere Kryptowährungen, die trotz ihrer starken Volatilität bei investierenden Unternehmen und Privatanlegenden noch immer großes Interesse erzeugen.
Obwohl das Jahr 2022 mit zum Teil drastischen Wertverlusten verbunden war, beläuft sich die Gesamtkapitalisierung des Kryptomarktes derzeit auf ca. 1,25 Billionen US-Dollar. Alleine die virtuelle Währung Bitcoin erzielte zum 13. April 2023 einen Börsenwert in Höhe von rund 585 Milliarden US-Dollar und verzeichnete damit die höchste Marktkapitalisierung aller digitalen Zahlungsmittel.
Der Kryptomarkt ist nicht nur hochrelevant für seriöse Anlegerinnen und Anleger. Er genießt auch immer mehr Akzeptanz bei Kriminellen. Große Summen können, ohne dem Prinzip „know your customer“ zu folgen, mit hoher Konspirativität weltweit in Echtzeit versandt werden. Neben organisierten Geldwäschenetzwerken, die Kryptowerte im Rahmen ihrer Dienstleistung einsetzen, werden virtuelle Währungen mittlerweile in nahezu allen Deliktsbereichen verwendet. So erhielten illegale Adressen im Jahr 2022 Transaktionen mit Kryptowährungen im Wert von 20,6 Milliarden US-Dollar, was einem Anteil von (nur) 0,245 % aller Transaktionen entspricht. Diese Zahlen belegen, auch bei Berücksichtigung eines hohen Dunkelfeldes, dass der überwiegende Teil der durchgeführten Transaktionen mit digitalen Währungen keine strafrechtliche Relevanz hat.
Gleichwohl bietet die dargestellte Entwicklung ausreichend Grundlagen dafür, dass die Relevanz von Kryptowährungen auch für die Strafverfolgungsbehörden in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat. Kryptowährungen verbinden die Eigenschaften eines Zahlungsmittels mit einem technisch innovativen Protokoll und sicheren Aufbewahrungsmöglichkeiten. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte benötigen daher wenigstens eine grundlegende Expertise hinsichtlich der Detektierung und des Umgangs mit Kryptowährungen. Bereits im Zuge des Ersten Angriffes müssen polizeiliche Einsatzkräfte in der Lage sein, zumindest einen Verdacht im Hinblick auf die Verwendung digitaler Währungen als Tatmittel, Tatobjekt oder kriminell erlangten Erlös zu schöpfen.
Der gegenwärtige Befund lautet jedoch, dass die Relevanz dieses Themenfeldes weder in der politischen noch polizeilichen Führungsebene und schon gar nicht in der Fortbildungspraxis angekommen ist.
Ich freue mich daher umso mehr, dass wir die 17. Berliner Sicherheitsgespräche am 21.06.23 unter der Schirmherrschaft der Berliner Senatorin für Inneres und Sport, Iris Spranger, zu diesem kriminalpolitisch relevanten Thema ausrichten werden und lade Sie herzlich ein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Die Anmeldung ist über die Website des BDK möglich. Es lohnt sich!
Herzliche Grüße
Dirk Peglow
BDK-Bundesvorsitzender
Foto: Shubham Dhage auf Unsplash